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Aktuelle Bauleitpläne
45. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Hilchenbach – "Sonderbaufläche Gastronomiebetrieb mit untergeordneter Hausbrauerei, Beherbergung und Seminarräumen“, Stadtteil Lützel
Bekanntmachung der Offenlegung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB in der Zeit vom 27. Februar 2023 bis 31. März 2023
Beschluss
Der Rat der Stadt Hilchenbach hat in seiner Sitzung am 14. Dezember 2022 gemäß der Verwaltungsvorlage (Vorlage-Nr. 378/11) folgenden Beschluss gefasst:
Beschluss über die Billigung des Plan- und Begründungsentwurfs
Der Rat der Stadt Hilchenbach billigt den Entwurf der 45. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Hilchenbach - "Sonderbaufläche Gastronomiebetrieb mit untergeordneter Hausbrauerei, Beherbergung und Seminarräumen" – Stadtteil Lützel sowie den Entwurf der Begründung einschließlich des Umweltberichts in der der Vorlage beigefügten Fassung.
Offenlagebeschluss
Der Rat der Stadt Hilchenbach beschließt den Entwurf der 45. Änderung des Flächennutzungsplans - "Sonderbaufläche Gastronomiebetrieb mit untergeordneter Hausbrauerei, Beherbergung und Seminarräumen" – Stadtteil Lützel und den Begründungsentwurf einschließlich des Umweltberichts nach § 3 Absatz 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die beteiligten Behörden sind nach § 4 Absatz 2 BauGB von der Auslegung zu benachrichtigen und um Stellungnahme zu bitten.“
Rechtsgrundlagen
- § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) vom 3. November 2017 (BGBl. I, Seite 3634) in der zur Zeit gültigen Fassung
- § 7 und § 41 Absatz 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14. Juli 1994 (GV NRW Seite 666, SGV NRW 2023) in der zur Zeit gültigen Fassung
- Verordnung über die öffentliche Bekanntmachung von kommunalem Ortsrecht (BekanntmVO) vom 26. August 1999 (GV. NRW. Seite 516) in der zur Zeit gültigen Fassung
Geltungsbereich
Der Geltungsbereich der 45 Änderung des Flächennutzungsplans - „Sonderbaufläche Gastronomiebetrieb mit untergeordneter Hausbrauerei, Beherbergung und Seminarräumen“ liegt im Stadtteil Lützel.
Betroffen ist der Bereich des öffentlichen Parkplatzes nördlich der Gillerbergstraße sowie das Bestandsgebäude Gillerbergstraße 28, welches bisher als Restaurant genutzt wurde.
Das Gebiet ist aus der nachfolgenden Planzeichnung (ohne Maßstab) ersichtlich.
Ziele der Planung
Das Bestandsgebäude soll umfangreich saniert und teilweise erweitert werden. Geplant sind als Hauptnutzung ein Restaurant, welches mit einer kleinen Hausbrauerei mit Braustube ergänzt wird. Als untergeordnete Nutzungen sind Seminarräume sowie Übernachtungsmöglichkeiten vorgesehen. Der gültige Flächennutzungsplan stellt den Bereich als Fläche für Wald dar, hier muss die Änderung in eine Sonderbaufläche erfolgen.
Ebenfalls als Fläche für Wald wird der vorhandene öffentliche Parkplatz dargestellt, hier erfolgt eine Anpassung an den Bestand sowie an den gültigen Bebauungsplan Nr. 31 „In den Eichen“, der hier eine öffentliche Parkplatzfläche festsetzt.
Bekanntmachungsanordnung
Der vorstehende Billigungs- und Offenlagebeschluss zur 45. Änderung des Flächennutzungsplan - „Sonderbaufläche Gastronomiebetrieb mit untergeordneter Hausbrauerei, Beherbergung und Seminarräumen“, Stadtteil Lützel wird hiermit gemäß § 3 Absatz 2 BauGB bekannt gemacht.
Übereinstimmungserklärung
Der Wortlaut des vorstehenden Billigungs- und Offenlagebeschlusses stimmt mit dem Beschluss des Rates vom 14. Dezember 2022 gemäß § 2 Absatz 3 BekanntmVO überein. Der Beschluss ist ordnungsgemäß zustande gekommen (§ 2 Absätze 1 und 2 BekanntmVO).
Planauslegung
Der vom Rat am 14. Dezember 2022 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf der 45. Änderung des Flächennutzungsplans - "Sonderbaufläche Gastronomiebetrieb mit untergeordneter Hausbrauerei, Beherbergung und Seminarräumen" sowie die Begründung, der Umweltbericht und die umweltbezogenen Stellungnahmen und Informationen liegen gemäß § 3 Absatz 2 BauGB in der Zeit vom
27. Februar 2023 bis 31. März 2023
im Rathaus Hilchenbach, Markt 13, 57271 Hilchenbach - Zimmer 104, während der folgenden Öffnungszeiten:
- Montag und Donnerstag von 8:30 Uhr bis 16:00 Uhr,
- Dienstag und Freitag von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr und
- Mittwoch von 8:30 Uhr bis 18:00 Uhr
öffentlich aus.
Das Betreten des Rathauses ist aufgrund der COVID-19-Pandemie nur unter den jeweils aktuell geltenden Bedingungen möglich. Für die Einsichtnahme der Planunterlagen wird eine Terminvereinbarung empfohlen:
Telefon-Nr. 02733 / 288-167 – E-Mail a.setzer@hilchenbach.de .
Die Planunterlagen werden auf der Internetseite der Stadt Hilchenbach unter www.hilchenbach.de/Bauen-Wohnen/Bauleitplanung/Aktuelle-Bauleitpäne bereitgestellt. Es wird auch auf das Landesportal www.bauleitplanung.nrw.de verwiesen.
Nach § 3 Absatz 2 BauGB kann die Öffentlichkeit während der Auslegungsfrist Stellungnahmen zur Planung abgeben. Stellungnahmen können insbesondere schriftlich, zur Niederschrift oder per E-Mail vorgebracht werden. Bei Abgabe der Stellungnahme per E-Mail verwenden Sie bitte folgende Adresse unter Angabe des vollständigen Namens mit Anschrift: info@hilchenbach.de .
Ohne Nennung von Name und Adresse kann eine Mitteilung des Abwägungsergebnisses nicht erfolgen.
Über die eingegangenen Stellungnahmen entscheidet der Rat der Stadt Hilchenbach.
Umweltprüfung
Eine Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB wurde durchgeführt, der Umweltbericht mit Artenschutzrechtlicher Bewertung ist Bestandteil des Bauleitplanverfahrens.
Umweltbezogene Informationen und Stellungnahmen sind in Form des Umweltberichts mit Artenschutzrechtlicher Bewertung (Teil der Begründung) sowie als Stellungnahmen der beteiligten Fachbehörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie als Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung zu folgenden Themen verfügbar und liegen nach § 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB mit aus:
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Art der Umweltinformation / Schutzgut |
Thematischer Bezug / schlagwortartige Kurzcharakterisierung |
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Schutzgut Mensch einschließlich menschlicher Gesundheit |
Erholungsraum: Aussagen zur vorhandenen und künftigen Erholungsnutzung Lärmimmissionen: Ermittlung und Bewertung zusätzlicher Lärmbelastungen durch planungsbedingten Neuverkehr Luftreinhaltung: Ermittlung und Bewertung von auftretenden Schadstoffbelastungen Gesundheit: Aussagen zum angrenzenden Mobilfunkstandort |
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Schutzgüter Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt |
Lebensraum: Ermittlung und Bewertung von naturnahen Biotopen und Strukturen Biotopvernetzung: Aussagen zum Biotopverbund im Plangebiet Artenschutz: Ermittlung und Bewertung des Vorkommens verfahrenskritischer Arten, hier insbesondere Fledermäuse, Brutvögel und Amphibien Wald: Aussagen zum Waldabstand |
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Schutzgüter Fläche und Boden |
Fläche: Aussagen zu der Inanspruchnahme bisher ungenutzter Flächen Boden: Aussagen zur vorhandenen und künftigen Bodenversiegelung |
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Schutzgut Wasser |
Aussagen bezüglich der Auswirkungen auf Oberflächengewässer, Grundwasser und Schmutzwasser |
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Schutzgut Luft, Klima |
Aussagen zur mikroklimatische Ausgangssituation einschließlich Luftqualität und zu erwartenden Veränderungen |
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Schutzgut Landschaft |
Beschreibung und Bewertung des Landschaftsbilds und voraussichtliche Veränderungen durch die Planmaßnahme |
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Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter |
In der näheren Umgebung sind keine Kultur- und Sachgüter vorhanden. |
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Biologische Vielfalt |
Aussagen, ob Beeinträchtigungen vorliegen |
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Wechselwirkungen |
Aussagen zu Wechselbeziehungen und –wirkungen zwischen den Schutzgütern |
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Emissionen, Abfälle, Abwasser |
Aussagen zu eventuell eintretenden Umweltauswirkungen |
Hinweise
- Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können nach § 3 Absatz 2 in Verbindung mit § 4a Absatz 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
- Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Datenschutzgesetz NRW. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt bzw. auf der Internetseite der Stadt Hilchenbach zur Aktuellen Bauleitplanung heruntergeladen werden kann.
Hilchenbach, 30. Januar 2023
Kaioglidis
Der Bürgermeister
