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17. März 2023

Bürgerbüro

Gültigkeit von Kinderreisepässen

Die Ferien rücken näher und viele Familien möchten wieder verreisen. In vielen Ländern ist ein Reisepass für Kinder Pflicht und auch zur Identifikation des Kindes ist es von Vorteil ein gültiges Ausweisdokument zu besitzen, damit Sie am Flughafen nicht abgewiesen werden.

Außerdem möchte das Bürgerbüro Sie informieren, dass es Änderungen bei der Gültigkeit von Kinderreisepässen gab. Diese Änderungen wurden eingeführt, damit der Kinderreisepass sicherer wird und schwerer gefälscht werden kann.

Kinderreisepässe sind seit der Neuerung des Passgesetzes vom 1. Januar 2021 nur noch ein Jahr gültig und nicht mehr wie früher sechs Jahre. Bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres kann der Kindereisepass um jeweils ein Jahr verlängert werden. Dabei sollte jedoch darauf geachtet werden, dass die Verlängerung nur möglich ist, wenn der Kinderreisepass noch nicht abgelaufen ist ansonsten ist eine Neuausstellung notwendig. Außerdem ist der Reisepass mit einem aktuellen Lichtbild zu versehen. Die Lichtbilder können ab einem Alter von sechs Jahren vor Ort im Bürgerbüro angefertigt werden. Bei jüngeren Kindern werden die Eltern gebeten, ein aktuelles Bild mitzubringen.

Für Kinderreisepässe, die vor dem 1. Januar 2021 ausgestellt wurden gilt weiterhin eine Gültigkeit von sechs Jahren. Eine Verlängerung ist dann jedoch nur noch jeweils für ein Jahr möglich.

Wenn Sie sich informieren wollen, in welchen Ländern Sie einen Kinderreisepass auf jeden Fall benötigen, können Sie dies über die Seite des Auswärtigen Amts tun.

Falls Ihnen nun aufgefallen ist, dass Sie für Ihre nächste Reise einen neuen Kinderreisepass benötigen, können Sie gerne über die Homepage der Stadt Hilchenbach einen Termin im Bürgerbüro buchen.