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Der neue deutsche Reisepass
Die neue Reisepassgeneration von 2017
Seit dem 1. März wird der Reisepass in einer modernisierten Version ausgegeben. Der deutsche Reisepass ist als einer der fälschungssichersten Pässe weltweit anerkannt. Der im Jahr 2005 erstmals mit einem elektronischen Speichermedium (Chip) ausgegebene Reisepass ist zuletzt 2007 geändert worden. Auch die neue Reisepassgeneration von 2017 erfüllt die europäischen und internationalen Kriterien für elektronische Reisedokumente und ermöglicht die visumfreie Einreise in über 170 Staaten. Insbesondere die neuen Sicherheitsmerkmale werden das hohe internationale Ansehen des deutschen Reisepasses auch in den kommenden zehn Jahren sichern.
Der neue Reisepass zeichnet sich unter anderem durch folgende Eigenschaften aus:
- Eine flexible Passdecke
Die bisherige Hardcover-Passdecke wird durch eine kleinere und deutlich flexiblere Passdecke ersetzt. Die Vorder- und Rückseite des Passes zeigen verschiedene Prägungen (Goldprägung und Blindprägung). - Eine Passkarte aus Polycarbonat mit eingebettetem Sicherheitsfaden
Die Passkarte besteht aus einem hochwertigen Polykarbonatverbund und übernimmt damit das Sicherheitskonzept des deutschen Personalausweises. Die Titelseite der Polykarbonatkarte enthält zusätzlich einen neuen, für jeden Reisepass individuell personalisierten Sicherheitsfaden, der mit der Dokumentennummer sowie dem Namen der Reisepassinhaberin oder des Reisepassinhabers beschriftet ist. - Das in die Polykarbonatkarte integrierte Fenster mit Linsenstruktur und Bild des Reisepassinhabers auf der Titelseite
In die Passkarte ist ein durchsichtiger Bereich mit einer Linsenstruktur integriert. Die Linsenstruktur enthält personalisierte Informationen sowie auf der Titelseite das Bild der Reisepassinhaberin oder des Reisepassinhabers. - Ein Sicherheitspapier mit Sicherheitsfaden und Wasserzeichen
Die Passbuch-Innenseiten bestehen aus einem neuen, hochwertigen Sicherheitspapier mit Halbton-Wasserzeichen und weiteren Sicherheitsmerkmalen.
Die seit zwölf Jahren unveränderte Gebühr von 59 Euro wird ab 1. März auf 60 Euro aufgerundet. Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, zahlen weiterhin 37,50 Euro. Die Gebühr bleibt somit auch nach Modernisierung der Sicherheitsmerkmale und Materialien dank verbesserter Produktionsabläufe nahezu stabil.
Alle aktuellen Reisepässe behalten ihre Gültigkeit bis zum Ablauf des jeweiligen, auf der Passkarte angegebenen Gültigkeitsdatums. Wer einen gültigen Reisepass besitzt, kann diesen daher ohne Einschränkungen weiternutzen!