Zum Aktivieren des Google-Übersetzers bitte klicken. Wir möchten darauf hinweisen, dass nach der Aktivierung Daten an Google übermittelt werden. Mehr Informationen zum Datenschutz
Entsorgung von Erdaushub in der Natur nicht erlaubt
Wo gebaut wird, da fällt oft eine große Menge Erde an. Doch wohin damit, wenn auf dem eigenen Baugrundstück kein Platz ist und es auch keine privaten Verwendungsmöglichkeiten gibt? Vor dieser Frage stehen häufig Hauseigentümerinnen oder Bauherren, wenn es zum Beispiel um die Gestaltung eines eigenen Bauprojektes oder der Außenanlage geht.
Kann Bodenaushub nicht sachgerecht auf einem Bau- oder Gartengrundstück weiterverwendet werden, muss dieser auf einer zugelassenen Erddeponie entsorgt werden.
„Boden in seiner ursprünglichsten Form ist eine sehr begrenzte und wertvolle Ressource“, sagt Arno Wied als Umweltdezernent des Kreises Siegen-Wittgenstein. „Er filtert und speichert Wasser, stellt Nährstoffe zur Verfügung und ist Lebensraum für viele Erdbewohner. In der Land- und Forstwirtschaft gilt er als wichtiges Kapital, aus dem nachwachsende Rohstoffe und gesunde Lebensmittel produziert werden können. Einmal zerstört, steht der Boden für viele wichtige Funktionen des Naturhaushalts nicht mehr zur Verfügung. Allein im Kreis Siegen-Wittgenstein gelten rund 30 Prozent der Böden als hoch schutzwürdig.“
Wird also überschüssige Bodenmasse, in der sich auch häufig noch Teile von Bauschutt befinden können, in der Natur entsorgt, kann das den dort vorhandenen Boden so stark beanspruchen, dass er für den Naturhaushalt und das Ökosystem unwiederbringlich zerstört wird.
Aus Gründen des Umweltschutzes ist es daher unter keinen Umständen erlaubt, Erdaushub im Wald oder an anderer Stelle in der freien Natur zu entsorgen. Das gilt auch, wenn es sich bei dieser Fläche um ein eigenes Grundstück handelt. Illegale Anschüttungen und Ablagerungen werden als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld geahndet.
Die sachgerechte Entsorgung von Erdaushub kann über das Service-Portal des Kreises unter portal.siegen-wittgenstein.de angemeldet werden. Auskunft geben außerdem die Untere Naturschutzbehörde oder die Untere Abfallwirtschafts- und Bodenschutzbehörde des Kreises unter unb@siegen-wittgenstein.de oder umwelt@siegen-wittgenstein.de .