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11. November 2025

Kreis Siegen-Wittgenstein

Geflügelpest bei Wildvogel in Hilchenbach nachgewiesen

Bei einem in Hilchenbach tot aufgefundenen Kranich wurde das Virus der Geflügelpest (Aviäre Influenza) nachgewiesen. Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI), das bundesweite Referenzlabor für Tierseuchen, hat den Befund bestätigt. Der Vogel war zuvor auf Veranlassung des Veterinäramtes Siegen-Wittgenstein zur Untersuchung in das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt Arnsberg gebracht worden, um die Todesursache zu klären.

In den vergangenen Jahren trat das Geflügelpestvirus vor allem in den Herbstmonaten auf – parallel zu den Vogelzügen. Seit Herbst 2021 wird das Virus jedoch ganzjährig in Europa nachgewiesen. Besonders während der Vogelzüge im Frühjahr und Herbst ist das Risiko erhöht, dass Wildvögel das Virus in Hausgeflügelbestände einschleppen.

Eine Ansteckung von Hausgeflügel kann direkt durch den Kontakt mit infizierten Wildvögeln erfolgen. Auch indirekt – etwa über Futter, Einstreu, Kleidung oder Schuhwerk, die mit dem Virus verunreinigt sind – kann es zu Infektionen kommen. Um ein Einschleppen des Virus in Hausgeflügelbestände zu verhindern, ruft das Veterinäramt erneut alle Geflügelhalterinnen und -halter, auch Hobbyhalter, dazu auf, die allgemeinen und rechtlich vorgeschriebenen Hygiene- und Biosicherheitsmaßnahmen konsequent einzuhalten. Weitere Informationen, Merkblätter und eine FAQ-Liste sind auf der Internetseite des Kreises unter www.siegen-wittgenstein.de/tierseuchen abrufbar.

Die Geflügelpest ist für alle Geflügelarten hoch ansteckend. Besonders Hühner und Puten sind stark gefährdet – in betroffenen Beständen kann die Sterblichkeit bis zu 100 Prozent betragen. Wasservögel erkranken meist milder, können das Virus aber weiterverbreiten.

Das Veterinäramt bittet daher alle Geflügelhalterinnen und -halter im Kreisgebiet, ihre Tiere aufmerksam zu beobachten und mögliche Krankheits- oder Todesfälle umgehend zu melden. Bisher wurden alle weiteren im Kreis untersuchten Wildvögel negativ auf das Virus getestet. Daher ist eine allgemeine Stallpflicht derzeit nicht erforderlich. Dennoch empfiehlt das Veterinäramt, schon jetzt zu prüfen, unter welchen Bedingungen eine Aufstallung der Tiere im eigenen Bestand möglich wäre, falls dies notwendig werden sollte.

Die Bevölkerung wird gebeten, tot aufgefundene Wildvögel – insbesondere Wasservögel, Greifvögel, Rabenvögel und Reiher – dem Veterinäramt zu melden. Die Tiere werden dann abgeholt und auf Geflügelpest untersucht. Diese Untersuchungen helfen, das Risiko einer weiteren Verbreitung des Virus im Kreis Siegen-Wittgenstein einzuschätzen.

Bei toten oder auffällig erkrankten Wild- oder Haustieren ist das Veterinäramt erreichbar unter 0271/333-1120 oder per E-Mail an veterinaeramt@siegen-wittgenstein.de. Außerhalb der Dienstzeiten erfolgt die Kontaktaufnahme über die Leitstellen von Polizei und Feuerwehr.


Quelle: Kreis Siegen-Wittgenstein