Seiteninhalt
01. März 2025

Vereinsförderung

Landesprogramm 1000x1000 - Anerkennung für den Sportverein

Die Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen stellt finanzielle Mittel zur Förderung des Engagements von Sportvereinen zur Verfügung. Das teilt der Landessportbund NRW auf seiner Website mit. Der Landessportbund leitet die Fördermittel auf Antrag an die Sportvereine weiter.

Antragsberechtigt sind Sportvereine aus Nordrhein-Westfalen, die folgende Voraussetzungen erfüllen, sind antragsberechtigt:

  • Anerkennung als gemeinnütziger Verein
  • Mitgliedschaft in einem dem Landessportbund NRW angeschlossenen Fachverband
  • Mitgliedschaftsowie im zuständigen Stadt- oder Kreissportbund beziehungsweise im jeweiligen Gemeindesportverband oder Stadtsportverband bei Kreissportbünden, bei denen Vereine nicht unmittelbar Mitglied sind (Doppelmitgliedschaft)

Förderfähig sind Maßnahmen von Sportvereinen, die im Zeitraum 1. Januar 2025 bis 31. Dezember 2025 durchgeführt werden oder wurden und sich einem der nachfolgenden Förderschwerpunkte zuordnen lassen:

  1. Ausbau Kooperation Sportverein mit Schulen/Ganztagseinrichtungen
  2. Ausbau Kooperation Sportverein mit Kindertagesstätten und Kindertagespflege
  3. Integration
  4. Inklusion
  5. Mädchen und Frauen im Sport, Chancengleichheit und Vielfalt
  6. Sport der Älteren
  7. Sport gegen Einsamkeit
  8. Gesundheits- und Rehabilitationssport
  9. Nachhaltige Entwicklung im Sport

Eine Antragstellung ist seit 10. Februar 2025 möglich. 

Der Landessportbund weist darauf hin, Förderanträge frühzeitig zu stellen, da diese in der Reihenfolge ihres Eingangs bewilligt werden.

Die Förderanträge können direkt im Förderportal des Landessportbundes NRW gestellt werden.