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Vorhabenbezogener Bebauungsplan
Vorhabenbezogener Bebauungsplan der Stadt Hilchenbach Nr. 5 „Stadtmitte Herrenwiese/ Mühlenweg“, Stadtteil Hilchenbach
Bekanntmachung der Veröffentlichung im Internet gemäß § 3 Absatz 2 BauGB in der Zeit vom 18. August 2025 bis 18. September 2025
Beschluss
Der Rat der Stadt Hilchenbach hat in seiner Sitzung am 2. Juli 2025 gemäß der Verwaltungsvorlage (Vorlage-Nr. 872/11) folgenden Beschluss gefasst:
„Der Rat der Stadt Hilchenbach beschließt:
Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 5 ,Stadtmitte Herrenwiese/Mühlenweg‘ sowie der Entwurf der Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.
Der Entwurf des Bebauungsplanes und der Begründung sind nach § 3 Absatz 2 öffentlich auszulegen.“
Rechtsgrundlagen
- § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) vom 3. November 2017 (BGBl. I, Seite 3634) in der zurzeit gültigen Fassung
- § 7 und § 41 Absatz 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14. Juli 1994 (GV NRW Seite 666, SGV NRW 2023) in der zurzeit gültigen Fassung
- Verordnung über die öffentliche Bekanntmachung von kommunalem Ortsrecht (BekanntmVO) vom 26. August 1999 (GV. NRW. Seite 516) in der zurzeit gültigen Fassung
Geltungsbereich
Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 5 „Stadtmitte Herrenwiese/ Mühlenweg“ liegt im Stadtteil Hilchenbach und umfasst die Flurstücke 302 (tlw.) und 303 (tlw.) der Flur 16 und die Flurstücke 179, 510, 516, 517 der Flur 18. Gemarkung Hilchenbach. Das Gebiet ist aus der nachfolgenden Planzeichnung (ohne Maßstab) ersichtlich.
Ziele der Planung
Die städtebauliche Konzeption sieht den Rückbau der bestehenden Gebäude – ein DoHu-Markt und ein leerstehender Getränkemarkt – zu Gunsten des Neubaus eines ALDI Nord-Marktes vor. An der Position des DoHu-Marktes (Verbrauchermärkte/Gartenmärkte) entsteht der Neubau des ALDI Nord-Marktes. Im Bereich des ehemaligen Getränkemarktes entstehen auf einer Fläche von ca. 1.200 m² oberirdische Stellplatzflächen mit 34 Parkplätzen für Kundinnen und Kunden des ALDI Nord-Marktes. Sechs Stellplätze für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entstehen westlich des Mühlenweges auf Flurstück 303. Die Fläche wird außerdem als Rangierfläche für den Anlieferverkehr genutzt werden.
Die Flächen nördlich und südlich des Lebensmitteldiscounters werden im Norden zur Ferndorf sowie im Süden zu den Bahngleisen hin eingegrünt.
Bekanntmachungsanordnung
Der vorstehende Billigungs- und Offenlagebeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 5 „Stadtmitte Herrenwiese/ Mühlenweg“, Stadtteil Hilchenbach wird hiermit gemäß § 3 Absatz 2 BauGB bekannt gemacht.
Übereinstimmungserklärung
Der Wortlaut des vorstehenden Billigungs- und Veröffentlichungsbeschlusses stimmt mit dem Beschluss des Rates vom 2. Juli 2025 gemäß § 2 Absatz 3 BekanntmVO überein. Der Beschluss ist ordnungsgemäß zustande gekommen (§ 2 Absätze 1 und 2 BekanntmVO).
Planauslegung
Der vom Rat am 2. Juli 2025 gebilligte und zur Veröffentlichung bestimmte Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 5 „Stadtmitte Herrenwiese/Mühlenweg“ sowie die Begründung, der Umweltbericht und die umweltbezogenen Stellungnahmen und Informationen wird gemäß § 3 Absatz 2 BauGB in der Zeit vom 18. August 2025 bis 18. September 2025 unter folgendem Link veröffentlicht: https://www.hilchenbach.de/Bauen-Wohnen/Bauleitplanung – Aktuelle Bauleitpläne. Weiterhin erfolgt die Bereitstellung der Planunterlagen auf dem Landesportal www.bauleitplanung.nrw.de.
Zusätzlich erfolgt die Veröffentlichung im gleichen Zeitraum im Rathaus der Stadt Hilchenbach, Markt 13, 57271 Hilchenbach – Zimmer 122, während der folgenden Öffnungszeiten:
Montag und Donnerstag von 8.30 Uhr bis 16.00 Uhr,
Dienstag und Freitag von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und
Mittwoch von 8.30 Uhr bis 18.00 Uhr.
Nach § 3 Absatz 2 BauGB kann die Öffentlichkeit sich während der Veröffentlichungsfrist über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung informieren und eine Stellungnahme abgeben. Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist gemäß § 3 Absatz 2 BauGB abgegeben werden. Sie können elektronisch übermittelt, schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Bei Abgabe der Stellungnahme per E-Mail verwenden Sie bitte folgende Adresse unter Angabe des vollständigen Namens mit Anschrift: info@hilchenbach.de .
Über die eingegangenen Stellungnahmen entscheidet der Rat der Stadt Hilchenbach.
Umweltprüfung
Eine Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB wurde durchgeführt, der Umweltbericht mit artenschutzrechtlicher Bewertung ist Bestandteil des Bauleitplanverfahrens.
Folgende umweltbezogenen Informationen sind im Sinne des § 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB verfügbar, die in dem Umweltbericht mit artenschutzrechtlicher Bewertung beschrieben und bewertet wurden:
| Schutzgut | wesentliche Inhalte | Unterlagen |
| Mensch und menschliche Gesundheit | Qualitäten, Defizite und Risiken für Menschen und ihre Gesundheit, Emission / Immission, Lärmentwicklung, Verkehrsemissionen | Umweltbericht |
| Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt |
Ermittlung vorkommender Tier- und Pflanzenarten und die Auswirkung darauf durch die Planung |
Umweltbericht Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag |
| Fläche und Boden |
Angaben zum Flächenverbrauch Altlasten schutzwürdige Böden |
Umweltbericht Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag |
|
Wasser |
Grundwasserverhältnisse Oberflächengewässer Niederschlagswasser Überschwemmungsgebiet |
Umweltbericht |
|
Luft, Klima |
Kaltluftentstehungsgebiet Klimawandel |
Umweltbericht |
| Landschaft |
Bewertung und Einordnung Landschaftsbild Auswirkungen auf Ortsbild |
Umweltbericht |
| Kultur- und sonstige Sachgüter |
Bodendenkmäler Kulturlandschaftsbereich |
Umweltbericht |
| Wechselwirkungen |
Wirkungsprognosen Planungsalternativen |
Umweltbericht |
Außerdem liegen folgende umweltbezogenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Absatz 1 sowie § 4 Absatz 1 BauGB vor:
| Öffentlichkeit/Behörden/Träger öffentlicher Belange | Stellungnahme - Themen |
| Kreis Siegen-Wittgenstein | Umweltbericht, Artenschutz, Klimaanpassung u. Klimaschutz |
| BUND und NABU | Umweltbericht, Artenschutz, Klimaschutz |
Hinweise
1. Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können nach § 3 Absatz 2 in Verbindung mit § 4a Absatz 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
2. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Datenschutzgesetz NRW. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt bzw. auf der Internetseite der Stadt Hilchenbach zur Aktuellen Bauleitplanung heruntergeladen werden kann.
Hilchenbach, 28. Juli 2025
Kaioglidis
Bürgermeister
