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Wegen der Großveranstaltung „Hilchenbacher Autofrühling“ gelten folgende Sonderregelungen zur Verkehrsführung: Am Sonntag, 8. Mai, von 8:00 bis 20:00 Uhr ist der Marktplatz gesperrt. Der Ruinener Weg und die Dammstraße können in diesem Zeitraum nur von Anliegern befahren werden.
Während der Öffnungszeiten des „Autofrühlings“ von 11:00 bis 18:00 Uhr ist ein Befahren nur für Notfallfahrzeuge möglich.
Die Parkflächen auf dem Hilchenbacher Marktplatz werden bereits ab Samstag um 12:00 Uhr mit einem Parkverbot belegt und abgesperrt.