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Unterstützung für Denkmaleigentümerinnen und -eigentümer
Wer ein Denkmal besitzt, vielleicht sogar in einem wohnt, hat es oft nicht leicht. Die Instandsetzung ist kostspielig, Sanierungen unterliegen teilweise strengen Regeln. Weil sich der Einsatz aber lohnt, unterstützt das Land Nordrhein-Westfalen das Engagement mit der Denkmalförderung 2024.
„Denkmalpflege und Denkmalschutz sind zentrale Bestandteile von Heimat. Es ist das kulturelle Erbe, es ist das Gedächtnis unseres Landes, das wir als heutige Generationen auch für die nachkommenden Generationen verfügbar zu halten haben, um aus der Vergangenheit für Gegenwart und Zukunft zu lernen. Gerade in schwierigen Zeiten geben Denkmäler uns Halt und sind Orte der Identität und der Identifikation – für Jung und Alt“, betont Ina Scharrenbach, NRW-Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung, im Aufruf für das Programm zur Denkmalförderung.
Förderanträge können bis 1. Oktober 2023 elektronisch bei der zuständigen Bezirksregierung gestellt werden: www.denkmal.foerderung.nrw.
Die Förderung erfolgt entsprechend der Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für Denkmalschutz und Denkmalpflege (Förderrichtlinien Denkmalpflege). Der Aufruf zur Denkmalförderung 2024 unter folgendem Link zu finden: https://www.land.nrw/pressemitteilung/ministerin-scharrenbach-denkmalfoerderung-2024-startet-landesfoerderung-traegt-zur.