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24. Juli 2023
Heimat
Förderung regionaltypischer ländlicher Bausubstanz im Privatbereich über die Förderrichtlinie Struktur- und Dorfentwicklung des ländlichen Raums des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz
Die Sanierung von äußerlich sichtbaren Gebäudeteilen privater Bestandsgebäude lassen sich unter Umständen über die Förderrichtlinie Struktur- und Dorfentwicklung des ländlichen Raums fördern. Ziel ist es regionaltypische ländliche Bausubstanz langfristig zu erhalten und damit der dörflich-ländlichen Charakter zu sichern.
Folgende Eckdaten sind zu beachten:
- Die Zuwendung beträgt 35 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, jedoch maximal 50.000 Euro.
- Die Antragsfrist endet am 31. August 2023.
- Mit der Maßnahme darf erst nach Eingang des Zuwendungsbescheides begonnen werden. Bereits laufende Maßnahmen sind nicht zuwendungsfähig.
- Spätestens sechs Monate nach Erhalt des Zuwendungsbescheides ist mit der Maßnahme zu beginnen.
- Die Zweckbindungsfrist beträgt 12 Jahre. Das heißt, in dieser Zeit darf der Fördergegenstand nicht verändert werden. Das bedeutet auch, dass im Falle einer Veräußerung des Gebäudes binnen dieser 12 Jahre die Förderung an das Ministerium zurückgezahlt werden muss.
- Die erneute Förderung eines Objektes ist erst nach Ablauf der Zweckbindungsfrist von 12 Jahren möglich.
- Spätestens sechs Monate nach Abschluss der Maßnahme, jedoch spätestens sechs Monate nach Ablauf des zuvor festgelegten Durchführungszeitraums ist ein Schlussverwendungsnachweis anhand vorgegebener Formulare einzureichen.
- Eine gleichzeitige Förderung aus öffentlichen Förderungen des Bundes, des Landes oder der Europäischen Union ist nicht möglich, zum Beispiel, Fenstererneuerung nach GEG über die Förderung des BAFA kombiniert mit der Förderung der gleichen Fenstern in traditioneller Optik über die FöRL Struktur- und Dorfentwicklung.
Für den Antrag sind folgende Unterlagen einzureichen:
- Ein Angebot je Gewerk
- Auszug aus der Flurkarte
- Lageplan
- Fotos vom IST-Zustand
- Sicherstellung der Gesamtfinanzierung (nachzuweisen anhand eidesstattlicher Erklärung, Kontoauszug, Bankbestätigung, Darlehenszusage)
- Stellungnahme der Stadt Hilchenbach zum geplanten Vorhaben
Für eine Beratung zu einem Projekt und die Antragsstellung steht Verena Hof-Freudenberg als Ansprechpartnerin zur Verfügung. Weitere Informationen finden Interessierte hier: Struktur- und Dorfentwicklung des ländlichen Raums | Bezirksregierung Arnsberg (nrw.de)