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10. März 2022

Kreis Siegen-Wittgenstein

Update vom 4. März 2022

Kreishausbesuch auch ohne 3G wieder möglich!

Einlasskontrollen in Kreisgebäuden fallen ab Montag weg

Wer seit Ende vergangenen Jahres das Siegener Kreishaus oder eine andere Dienststelle der Kreisverwaltung besucht, muss immer einen Impfausweis, ein Genesenenzertifikat oder ein negatives Testergebnis dabei haben.

Die 3G-Vorgabe gilt seit dem 28. Dezember 2021. Zu dieser Zeit haben Bund und Länder schärfere Corona-Maßnahmen verabschiedet. Viele kommunale Behörden haben sich diesen angeschlossen – auch die Kreisverwaltung Siegen-Wittgenstein.

Die 3G-Nachweispflicht gilt in allen Dienststellen der Kreisverwaltung. Dazu zählen neben dem Kreishaus in Siegen etwa auch die KFZ-Zulassungsstelle oder das „kleine Kreishaus“ am Berufskolleg in Bad Berleburg.

Seit 7. März ist diese Regelung aufgehoben. Damit orientiert sich der Kreis Siegen-Wittgenstein an der neuen Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (NRW), die am 4. März 2022, in Kraft getreten ist. Diese sieht deutlich reduzierte Beschränkungen vor. Deshalb wird die Kreisverwaltung künftig auf 3G-Kontrollen beim Einlass verzichten und öffnet alle Zugänge zu den Gebäuden. Sie weist aber darauf hin, dass weiterhin die Maskenpflicht und allgemeiner Hygieneregeln gelten.


Ab dem 28. Dezember 2021 gilt 3G bei Besuchen in der Kreisverwaltung

Erreichbarkeit der Dienststellen des Kreises weiterhin gewährleistet

Bund und Länder sind sich einig: Zur Eindämmung der sich rasch verbreitenden Corona-Virusvariante Omikron wurden schärfere Einschränkungen des privaten und öffentlichen Lebens beschlossen. Ab dem 28. Dezember gelten unter anderem wieder verschärfte Kontaktbeschränkungen. Daraus zieht auch die Kreisverwaltung Konsequenzen und führt nach Weihnachten die 3G-Regel bei allen Besuchen in Dienststellen des Kreises ein.

„Wichtig ist mir, dass die Kreisverwaltung mit ihren Dienstleistungen auch in dieser Phase der Pandemie jederzeit für die Menschen in Siegen-Wittgenstein erreichbar und auch besuchbar ist“, betont Landrat Andreas Müller: „Vieles kann man heutzutage aber auch telefonisch oder online über die Homepage des Kreises erledigen. Wenn Besuche dennoch notwendig sind, dann am besten nach vorheriger Anmeldung und unter Vorlage eines tagesaktuellen negativen Testergebnisses oder eines Impf- oder Genesenen-Nachweises“, so Andreas Müller. Bei Besuchen bittet die Kreisverwaltung darum, den entsprechenden Nachweis und ein gültiges Ausweisdokument bereitzuhalten.

Im Kreishaus erfolgt die Überprüfung des 3G-Nachweises an der Servicestelle im Foyer. Der Zugang zum Kreishaus ist dann auch nur noch über den Eingang vom Besucherparkplatz rechts vom Kreishaus möglich. In der Zulassungsstelle in der St.-Johann-Straße erfolgt die Kontrolle am Eingang durch das auch bisher schon eingesetzte Sicherheitspersonal. Lediglich für den Zutritt zu den Impfstellen des Kreises in Siegen und Bad Berleburg ist kein 3G-Nachweis erforderlich.

Quelle: Kreis Siegen-Wittgenstein