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Ihr Bürgerbüro informiert

Fundsachen - Wer vermisst die Gegenstände?

Aufbewahrung von Fundsachen und Informationen zum Auffinden!

Sie haben Gegenstände verloren oder es ist Ihnen Ihr Rad gestohlen worden?

Mit wenigen Mausklicks können Sie ab sofort den direkten Draht zum Fundbüro der Stadt Hilchenbach finden oder auch bundesweit in den Fundämtern online, unabhängig von den Öffnungszeiten recherchieren. Zudem haben Sie die Möglichkeit online Ihren Verlust oder einen Fund zu melden.

Sofern Sie auf der Suche nach einem verloren gegangenen Gegenstand sind, können Sie sich auch gerne weiterhin persönlich, telefonisch (02733 288-0) oder per E-Mail (empfang@hilchenbach.de) an die Mitarbeiterinnen am Empfang wenden. Dort erhalten Sie Auskunft darüber, ob der Gegenstand beim Fundbüro im Rathaus in Hilchenbach abgegeben wurde.

Sie haben etwas gefunden?

Fundsachen sollten Sie im Bürgerbüro der Stadt Hilchenbach abgeben. Als Finder haben Sie einen Anspruch auf Finderlohn. Zudem können Sie auch einen Anspruch auf die Fundsache erheben, sofern die Fundsache nicht vom rechtmäßigen Eigentümer abgeholt wird. Die gesetzliche Aufbewahrungsfrist beträgt 6 Monate, danach dürfen Fundsachen an die Finderin bzw. den Finder herausgeben werden.

Fundsacheneingänge

Folgende Fundsachen wurden im Zeitraum bis August 2024 zur amtlichen Aufbewahrung im Fundbüro abgegeben:

8 Smartphones / 1 Smartwatch Kids / 1 In-Ear-Kopfhörer / 1 Cityroller / 5 Brillen / 2 Fahrräder / 2 Schlüssel / 1Schlüsselbund / 1 Akkuschrauber / 1 Ohrring / 1 Ehering

Für die Ausgabe einer Fundsache müssen sich diejenigen, die einen der genannten Gegenstände verloren haben, oder sonstige Empfangsberechtigte, vor Aushändigung der Fundsache über ihre Person mit Bundespersonalausweis oder Reisepass, ausweisen.

Bei Abholung einer Fundsache wird ein Verwaltungsgebühr erhoben, sofern der Wert einer Fundsache 25 Euro übersteigt.

Die Rechtmäßigkeit des Anspruches wird aufgrund der Art der Fundsache und der Umstände, also Zeit und Ort des Fundes und des Verlustes eingehend geprüft. Dazu kann es erforderlich werden, als Nachweis des Eigentums zum Beispiel einen Handyvertrag vorzulegen, damit die IMEI-Nummer verglichen werden kann.

Weitere Informationen

07.07.2023