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Elektronische Melderegisterauskunft über das Internet
Meldebehörden aus NRW, wie auch das Bürgerbüro der Stadt Hilchenbach, bieten Unternehmen, aber auch Bürgerinnen und Bürgern damit die Möglichkeit, Auskünfte über gemeldete Adressen von Einzelpersonen über ein zentrales Internetportal abzufragen.
Sparen Sie daher Zeit und Kosten und nutzen Sie das Online-Angebot einer modernen Verwaltung!
Seit dem 1. Januar 2014 wird das Internetporttal für elektronische Meldeauskünfte in Kooperation mit der Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in Bayern geführt. Über diese Zentrale für Einfache MeldeAuskünfte (ZEMA) besteht die Möglichkeit bundesländerübergreifend Einwohnermeldedaten abzurufen.
Gesetzliche Auflagen werden erfüllt!
Bei jeder Abfrage wird auf strikte Einhaltung der datenschutzrechtlichen und anderer gesetzlicher Bestimmungen geachtet. ZEMA erfüllt die Anforderungen des Melderechtsrahmengesetzes für Nordrhein-Westfalen. Diese Stelle praktiziert ausdrücklich keine Vorratsdatenhaltung, dass sogenannte Pooling, und die personenbezogenen Daten aus den Melderegisterauskünften werden Dritten nicht zugänglich gemacht.
Nutzung durch Unternehmen und Einzelpersonen möglich!
Es gibt zwei verschiedene Zugänge, um Meldeauskünfte anzufordern:
Für Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern ist die Anforderung einfacher Meldeauskünfte ohne Registrierung möglich.
Eine Voraussetzung für die Auskunftserteilung ist, dass die anfragende Person ihren Wohnsitz in Deutschland hat sowie der Erteilung einer Einzugsermächtigung für ein Konto bei einer Bank oder Sparkasse mit Sitz in Deutschland zustimmt.
Die Angaben Ihrer persönlichen Daten sind erforderlich, um den Bezahlvorgang abwickeln zu können. Diese gespeicherten Daten dienen ausschließlich zu technischen oder statistischen Zwecken. Eine Weitergabe von Abrechnungsdaten an Dritte findet nicht statt. Die Daten werden gelöscht, wenn sie für das Abrechnungsverfahren nicht mehr benötigt werden.
Die Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung stellt der/dem Anfragenden die jeweilige Verwaltungsgebühr, plus Transaktionsentgelt in Rechnung. Der Grundpreis beträgt aktuell 8 Euro zuzüglich 19% Mehrwertsteuer, also insgesamt 9,52 Euro.
Für Anfragen von sogenannten Poweruser, also zum Beispiel Unternehmen, Banken, Inkassobüros, Anwaltskanzleien, die regelmäßig und im größeren Umfang einfache Melderegisterauskünfte benötigen, ist ein Vertrag mit der AKDB erforderlich.
Die Gebühr für den Zugang zum ZEMA-Portal beträgt einmalig 190 Euro zuzüglich 19% Mehrwertsteuer. Der Preis pro Abfrage richtet sich nach dem Datenumfang. Ein individuelles Angebot wird dem Nutzer per E-Mail mitgeteilt, wenn dieser ein verbindliches Angebot über das Kontaktformular angefordert hat.
Die Betriebszeiten für die Einfache Melderegisterauskunft sind in der Regel Montag bis Freitag jeweils von 7:00 Uhr bis 24:00 Uhr sowie Samstag von 7:00 Uhr bis Sonntag 24:00 Uhr.
Den Zugang zu den beiden Auskunftsmöglichkeiten sowie weitere Informationen über dieses Internetportal und die allgemeinen Geschäftsbedingungen finden Sie sind unter
www.zemaonline.de.
Alle Auskünfte werden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen des Meldegesetzes NRW erteilt.