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Geburtsurkunden, einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister sowie mehrsprachige Auszüge aus dem Geburtenregister stellt das Standesamt Hilchenbach aus, wenn die Geburt im Stadtgebiet erfolgt ist. Auf die Geburtenregister anderer Standesämter besteht kein Zugriff.
Gemäß § 62 Absatz 1 Personenstandsgesetz sind Personenstandsurkunden auf Antrag den Personen zu erteilen, auf die sich der Registereintrag bezieht. Antragsbefugt sind über 16 Jahre alte Personen.
Des Weiteren sind antragsberechtigt deren Ehegatten, Lebenspartner, Vorfahren und Abkömmlinge.
Andere Personen haben ein Recht auf Erteilung von Personenstandsurkunden, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.
Wird der Antrag vom einem Geschwister des Kindes gestellt, reicht die Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses aus.
Kosten Nach der Verwaltungsgebührenordnung Nordrhein-Westfalen beträgt die Gebühr für die Ausstellung der ersten Urkunde zehn Euro. Für jede weitere Urkunde fällt eine Gebühr von fünf Euro an. Geburtsurkunden zur Vorlage bei der Sozialversicherung sind gebührenfrei.