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Lebenspartnerschaft

Lebenspartnerschaft

Durch das Lebenspartnerschaftsgesetz wurde die eingetragene Lebenspartnerschaft als eigenständiges familienrechtliches Institut für gleichgeschlechtliche Paare geschaffen.

Durch das Gesetz zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts vom 1. Oktober 2017 wurde die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare geöffnet.

Seitdem können keine Lebenspartnerschaften mehr begründet werden.

Bestehende Lebenspartnerschaften bleiben erhalten. Diese werden im Lebenspartnerschaftsregister geführt.

Arten der Urkunden

Aufgrund der Einträge im Lebenspartnerschaftsregister stellt das Standesamt die nachfolgend aufgeführten Urkunden aus.

a) Beglaubigte Ausdrucke aus dem Lebenspartnerschaftsregister
b) Lebenspartnerschaftsurkunden

Umwandlung einer Lebenspartnerschaft in eine Ehe

Bestehende Lebenspartnerschaften können durch Erklärung der Lebenspartner vor dem Standesbeamten, miteinander eine Ehe führen zu wollen, in eine Ehe umgewandelt werden.

Im Ergebnis muss die Ehe dazu nicht aufgehoben werden, sie wird vielmehr nach der Umwandlung als Ehe fortgeführt.

Die Umwandlung ist wie eine Ehe anzumelden. Die Umwandlung einer Lebenspartnerschaft in eine Ehe entspricht als statusbegründender Akt rechtlich einer Eheschließung.

Die Anmeldung erfolgt analog zur Eheschließung beim Wohnsitzstandesamt. Der Umwandlungsakt kann bei jedem deutschen Standesamt erfolgen.

Die bestehende Lebenspartnerschaft wird in eine Ehe umgewandelt, indem beide Lebenspartner vor dem Standesbeamten gegenseitig, persönlich und gleichzeitig erklären, miteinander eine Ehe führen zu wollen.

Vorzulegende Unterlagen

Die Lebenspartner haben durch öffentliche Urkunden ihren Personenstand, ihren Wohnsitz, ihre Staatsangehörigkeit und das Bestehen ihrer Lebenspartnerschaft nachzuweisen.

Eine Prüfung von Ehevoraussetzungen ist nicht erforderlich. Eine Gebühr entfällt damit.

Namensführung

Hatten die Lebenspartner einen Lebenspartnerschaftsnamen bestimmt, wir dieser als Ehename in das Eheregister übernommen. Ein neuer Ehename kann nicht bestimmt werden.

Kosten
10,00 Euro für eine Eheurkunde