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Ab 1958 bis zum 31. Dezember 2008 wurde bei der Eheschließung der Heiratseintrag errichtet und im Anschluss daran das Familienbuch angelegt. Dabei handelte es sich um eine Karteikarte im DIN-A4-Format.
In das Familienbuch wurden auch Angaben über gemeinsame Kinder aufgenommen.
Am 1. Januar 2009 wurden elektronische Personenstandsregister eingeführt.
Die alten Familienbücher wurden beim Wohnsitzstandesamt aufbewahrt und mussten spätestens zum 31. Dezember 2013 zu den Heiratsstandesämtern zurückgeschickt werden.
Die Familienbücher werden nun sukzessive im elektronischen Eheregister nacherfasst.
Familienbücher, die auf Antrag angelegt wurden (dies war der Fall, wenn die Eheschließung im Ausland stattgefunden hatte), werden von dem Standesamt geführt und nacherfasst, das am 24. Februar 2007 zuständiges Wohnsitzstandesamt war.
Eheregister werden seit dem 1. Januar 2014 ausschließlich in elektronischer Form geführt.