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Reisegewerbe
Reisegewerbe
Reisegewerbe - Neuantrag
Eine Reisegewerbekarte ist im Gegensatz zur Gewerbeanmeldung dann notwendig, wenn jemand außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung ohne vorhergehende Bestellung Waren oder Leistungen feilbietet. Der benötigte Vordruck ist vollständig auszufüllen und zu unterschrieben. Bei persönlicher Vorsprache genügt die Vorlage der jeweiligen Originaldokumente. Der schriftlichen Anmeldung ist beizufügen:
- Führungszeugnis nach Belegart O.
- Ein aktuelles biometrietaugliches Passfoto
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Auszug aus dem Gewerbezentralregister nach Belegart 9.
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Unbedenklichkeitsbescheinigung des Steueramtes für Wohnsitze und Betriebssitze (falls vorhanden) der letzten drei Jahre.
Gebühren
Die Gebühr für die Ausstellung einer unbegrenzt gültigen Reisegewerbekarte beträgt 200 Euro (gemäß §§ 2 Abs.2 und 14 Gebührengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen vom 23.11.1971 in Verbindung mit Tarifstelle 12.1.1.1 der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung vom 09. März 1998 in der jeweils gültigen Fassung). Die Reisegewerbekarte ist vor Aushändigung bar oder per EC-Karte zu bezahlen.
Bei jeder Gewerbeummeldung erfolgt automatisch eine Mitteilung des Gewerbeamtes an das zuständige Finanzamt, das Steueramt, die Berufsgenossenschaft sowie die zuständige Industrie- und Handelskammer.
- Reisegewerbekarte für ein Jahr 50 Euro
- Reisegewerbekarte (3 Jahre gültig) 150 Euro
- Reisegewerbekarte (unbefristet gültig) 200 Euro
- Reisegewerbekarte-Erweiterung pro Jahr 50 Euro
Antrag durch eine juristische Person
Stellen Sie den Antrag als juristische Person (zum Beispiel GmbH, AG) sind die Zuverlässigkeitsnachweise Nummer 2 bis 6 sowohl für die juristische Person als auch für die vertretungsberechtigten natürlichen Personen (Geschäftsführerin, Geschäftsführer, Vorstandsvorsitzende, Vorstandsvorsitzender) vorzulegen.
Mitzubringen sind außerdem:
- ein Handelsregisterauszug und
- der Gesellschaftsvertrag.
Reisegewerbe abmelden
Wenn Sie Ihr Reisegewerbe aufgeben wollen, dann müssen Sie es abmelden und die Reisegewerbekarte zurückgeben.
Benötigt werden
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Reisegewerbekarte
- Personalausweis
Vorsprache
Grundsätzlich ist eine persönliche Vorsprache erforderlich.
Gebühren
Die Abmeldung des Reisegewerbes ist gebührenfrei.
Rechtliche Voraussetzungen
§ 55 der Gewerbeordnung