Seiteninhalt

Stichwortverzeichnis

A B C D E F G H I J K L M N O P QR S T U V W XYZ Alle

Abmeldung bei Wohnungswechsel

Abmeldung bei Wohnungswechsel

Ein Abmeldung ist erforderlich, wenn Sie ins Ausland wegziehen, Ihren Nebenwohnsitz auflösen oder kein fester Wohnsitz mehr besteht.

Bitte wenden Sie sich mit Ihrer Abmeldung an das Bürgerbüro der Stadt Hilchenbach, in der Sie mit Hauptwohnsitz gemeldet sind. Dort nimmt man auch die Abmeldung Ihrer Hilchenbacher Zweitwohnung entgegen.

Benötigt werden

  • Personalausweis

  • Reisepass, falls Sie keinen Personalausweis besitzen.

  • Nationalpass mit Aufenthaltsgenehmigung oder Visum 

  • Bei einer Abmeldung im Familienverband benötigen wir die Ausweisdokumente aller wegziehenden Personen 

Downloads und Infos

Abmeldung ohne Vermieterbescheinigung

Am 1. November 2016 wurde das Bundemeldegesetz geändert. Eine Wohnungsgeberbescheinigung ist bei einer Abmeldung beziehungsweise einem Auszug nicht mehr erforderlich.

Informationen rund um die Abmeldung

  • Bitte wenden Sie sich mit Ihrer Abmeldung an die Meldebehörde der Stadt oder Gemeinde, in der Sie mit Hauptwohnsitz gemeldet sind. Dort nimmt man auch die Abmeldung Ihrer Hilchenbacher Zweitwohnung entgegen.
  • Die Abmeldung ist innerhalb von vierzehn Tagen nach dem Auszug aus der Hilchenbacher Wohnung vorzunehmen. Sie kann bereits eine Woche vor dem Verlassen der Wohnung gegenüber der Meldebehörde angezeigt werden.
  • Wenn Sie in Hilchenbach mit Hauptwohnsitz gemeldet sind, nimmt man dort auch die Abmeldung Ihrer Nebenwohnung entgegen, die sich außerhalb von Hilchenbach befindet.
  • Wenn die ganze Familie wegzieht, muss das ausgefüllte Formular von einem Familienmitglied ab 16 Jahren unterschrieben werden. Die Abmeldung kann nur der oder die Betreffende oder ein ebenfalls fortziehendes Familienmitglied vornehmen.
  • Wenn Sie ins Ausland verziehen, können Sie bei Ihrer Abmeldung Ihre Auslandsanschrift hinterlassen. Diese wird im Melderegister gespeichert. So können wir später Kontakt zu Ihnen aufnehmen, beispielsweise bei Wahlen.
  • Sie erhalten eine Abmeldebestätigung für Ihre Unterlagen.
  • Sonstige Personen, wie Hauptmieterinnen, Hauptmieter, Wohnungsgeberinnen, Wohnungsgeber, Eigentümerinnen oder Eigentümer können Auszüge nur formlos erklären. Das Melderegister wird dann bereinigt.

Vorsprache

Eine persönliche Vorsprache ist erforderlich. Die Vorsprache kann auch durch eine bevollmächtigte Person erfolgen. Dann sind zusätzlich eine Vollmacht sowie der Personalausweis oder Pass der Vertreterin oder des Vertreters vorzulegen. Die Vollmacht können Sie im Downloadservice herunterladen.

Wenn Sie keine Möglichkeit haben, persönlich vorzusprechen, weil Sie bereits im Ausland wohnen und niemanden kennen, den Sie mit der Abmeldung beauftragen können, können Sie sich ausnahmsweise auf dem Postweg abmelden. Zusätzlich zu dem ausgefüllten und unterschriebenen Abmeldeformular müssen Sie uns eine Kopie der Ausweisdokumente aller Familienmitglieder übersenden, die mit Ihnen ins Ausland verzogen sind.

Wenn Sie nicht selbst vorsprechen, achten Sie bitte darauf, dass die Unterschriften in Ihrem Ausweis, auf dem Abmeldeformular und gegebenenfalls auf der Vollmacht identisch sind. Nur so können wir prüfen, ob es sich um Ihre Unterschrift handelt.

Gebühren

Die Abmeldung ist gebührenfrei.

Rechtliche Voraussetzungen 

Bundesmeldegesetz