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Anmeldung bei Wohnungswechsel
Anmeldung bei Wohnungswechsel
Sie ziehen um nach Hilchenbach? Dann müssen Sie sich bei uns anmelden.
Benötigt werden
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Personalausweis
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Reisepass, falls vorhanden oder wenn Sie keinen Personalausweis besitzen. Auch im Reisepass wird der aktuelle Wohnort eingetragen.
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Nationalpass mit Aufenthaltsgenehmigung oder Visum
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Bei einer Anmeldung im Familienverband benötigen wir die Ausweisdokumente aller zuziehenden Personen
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Bescheinigung der Wohnungsgeberin oder des Wohnungsgebers über den Einzug
In der Wohnungsgeber-Bescheinigung ist der tatsächlich vollzogene Einzug zu bestätigen. Im Voraus ausgestellte Bescheinigungen mit einem in der Zukunft liegenden Einzugsdatum können wir daher nicht anerkennen. Ihre Vermieterin oder Ihr Vermieter ist verpflichtet, Ihnen die Bescheinigung innerhalb von zwei Wochen nach Bezug der Wohnung auszustellen. Es reicht nicht aus, den Mietvertrag vorzulegen. Ebenfalls kann eine formlose Mail des Vermieters an die Meldebehörde nicht als Wohnungsgeberbescheinigung anerkannt werden.
Information für Hauseigentümer/innen: Wenn der Einzug in ein Eigenheim geschieht, muss der Hauseigentümer sich die Wohnungsgeberbestätigung selbst ausfüllen. Diese Wohnungsgeberbescheinigung erhalten Sie unter Downloads und Infos zum Herunterladen. -
Wenn Sie aus dem Ausland zuziehen
und verheiratet oder verpartnert sind, bringen Sie bitte Ihre Eheurkunde (Auszug aus dem Eheregister) oder Lebenspartnerschaftsurkunde mit. Außerdem benötigen wir die Geburtsurkunden (Auszug aus dem Geburtsregister) Ihrer ebenfalls zuziehenden minderjährigen Kinder. Bei ausländischen Urkunden wird zudem eine Übersetzung durch eine Dolmetscherin, einen Dolmetscher, eine Übersetzerin oder einen Übersetzer benötigt. Diese müssen in Deutschland öffentlich bestellt oder beeidigt sein. Urkunden und Übersetzungen müssen im Original vorgelegt werden. Zudem ist es bei Zuzug aus dem Ausland nicht möglich, dass an Ihrer Stelle eine bevollmächtigte Person vorspricht.
Downloads und Infos
Wohnungsgeberbescheinigung
Laut Bundesmeldegesetz müssen Sie bei einer An- und Ummeldung eine Bescheinigung der Vermieterin oder des Vermieters vorlegen. Bei einer Abmeldung beziehungsweise einem Auszug ist dies nicht erforderlich.
In der Bescheinigung muss Ihre Wohnungsgeberin oder Ihr Wohnungsgeber Ihnen den tatsächlich vollzogenen Einzug bestätigen. Im Voraus ausgestellte Bescheinigungen mit einem in der Zukunft liegenden Einzugsdatum können wir nicht anerkennen.
Aus der Bescheinigung muss auch die Eigentümerin oder der Eigentümer der Wohnung hervorgehen.
Bis wann und wo muss ich mich anmelden?
Wenn Sie eine Wohnung beziehen, müssen Sie sich innerhalb von 14 Tagen nach dem Einzug anmelden. Das Einzugsdatum in der Wohnungsgeberbescheinigung darf bei der Anmeldung nicht in der Zukunft liegen!
Im Bürgerbüro wird auch die Änderung der Anschrift im Personalausweis vorgenommen.
Widerspruchsrecht gegen Datenweitergabe
Sie haben ein kostenloses Widerspruchsrecht gegen die Weiterleitung Ihrer Meldedaten.
Vorsprache
Eine persönliche Vorsprache ist erforderlich und muss innerhalb von 14 Tagen nach Einzug erfolgen. Sie kann frühestens ab dem Einzugstag erfolgen, der in der Wohnungsgeberbescheinigung bestätigt wird. Das Einzugsdatum darf bei der Anmeldung nicht in der Zukunft liegen.
Bei Zuzug innerhalb Deutschlands kann die Vorsprache auch durch eine bevollmächtige Person erfolgen. Dann sind zusätzlich eine Vollmacht sowie der Personalausweis oder Pass der Vertreterin oder des Vertreters vorzulegen. Die Vollmacht können Sie unter Downloads und Infos herunterladen. Wenn Sie aus dem Ausland zuziehen, kann an Ihrer Stelle keine bevollmächtigte Person vorsprechen.
Gebühren
Die Anmeldung ist gebührenfrei.