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Das Dezernat 21 der Bezirksregierung Arnsberg bestätigt Urkunden, die innerhalb des Regierungsbezirks Arnsberg ausgestellt worden sind. Bestätigt werden Urkunden, die für den Gebrauch im Ausland bestimmt sind. Diese Urkunden sollen nach internationalem Übereinkommen in ihrer Echtheit bestätigt werden. Hierdurch soll Missbrauch vorgebeugt werden.
Durch eine Beglaubigung oder eine Apostille wird die Echtheit der Unterschrift, die Eigenschaft in welcher die/der Unterzeichnende gehandelt hat, die Echtheit des Siegels oder Stempels, mit dem die Urkunde versehen ist, bestätigt.
Deutsche Urkunden, die für den Gebrauch im Ausland bestimmt sind, werden beglaubigt oder mit einer Apostille versehen. Die Apostille wird aufgrund eines UN-Abkommens, dem Haager Übereinkommen vom 05.10.1961, ausgestellt, wenn zwischenzeitlich das Land, in dem die Urkunde vorgelegt werden soll, dem genannten UN-Abkommen beigetreten ist.