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Auskünfte aus dem Melderegister
Das Melderegister
Auskünfte aus dem Melderegister
Durch einen Antrag für Auskünfte aus dem Melderegister können Sie die letzte gespeicherte Meldeadresse einer Person erfahren.
Muss ich persönlich im Bürgerbüro vorsprechen?
Der Antrag kann persönlich oder schriftlich erfolgen. Bei einem schriftlichen Antrag muss die Gebühr im Voraus entrichtet werden.
Welche Angaben müssen zur gesuchten Person gemacht werden?
Es müssen mindestens vier melderechtliche Angaben gemacht werden um die Person eindeutig identifizieren zu können:
- Familienname
- Vorname
- Letzte bekannte Hilchenbacher Anschrift
- Geburtsdatum
Sollte Ihnen eines dieser Kriterien nicht vorliegen wären auch folgende Angaben möglich:
- Geburtsort
- Frühere Namen (Geburtsname, früherer Ehename)
- Geschlecht
- Familienstand
- Staatsangehörigkeit
- Weitere Personendaten
Welche Art der Meldeauskunft benötigen Sie?
Für die Ermittlung der Adresse benötigen Sie eine einfache Meldeauskunft. Sie gibt Auskunft über den Vor- und Familiennamen sowie die letzte bekannte Anschrift.
Um eine erweiterte Meldeauskunft zu erhalten, müssen Sie ein berechtigtes Interesse nachweisen können. Außerdem wird die gesuchte Person über diese Auskunftserteilung informiert (außer bei einem rechtlichen Interesse).
Welche Unterlagen muss ich mitbringen?
Sie benötigen einen schriftlichen Antrag mit den Daten der gesuchten Person. Dieser Antrag kann formlos oder mit dem unten zur Verfügung gestellten Formular gestellt werden.
Im Antrag muss bestätigt werden, dass Sie diese Daten nicht zum Zwecke der Werbung oder des Adresshandels benötigen. Bei einem gewerblichen Zweck benötigen wir auch einen Verwendungszweck für die Daten.
Bei einer schriftlichen Anfrage fügen Sie bitte einen Nachweis der Überweisung bei.
Welche Gebühren fallen an?
- Einfache Melderegisterauskunft 11 Euro
- Erweiterte Melderegisterauskunft 15 Euro
- Meldeauskunft mit örtlichen Ermittlungen 45 Euro
- Meldeauskunft Archiv mit Microfiche 20 Euro
- Die Gebühr fällt ebenfalls an, wenn die Adresse bereits bekannt ist oder wenn die Person nicht ermittelt werden kann.
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