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Stichwortverzeichnis

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Ausweis

Personalausweis

Ab dem 16. Geburtstag besteht Personalausweispflicht. Dies gilt nicht, wenn Sie bereits einen Reisepass besitzen. Für Jugendliche unter 12 Jahren kann für Reisen ein Kinderreisepass oder ab Vollendung des 12. Lebensjahres ein Reisepass beantragt werden.

Wenn Sie im Ausland wohnen und einen Personalausweis benötigen, beachten Sie bitte die besonderen Hinweise weiter unten.

Benötigt werden

  • Alter Personalausweis

    Der bisherige Personalausweis wird bei der Aushändigung des neuen Ausweises eingezogen.

  • Bisheriger Kinderreisepass 

  • Ihr Reisepass

    Der Reisepass wird benötigt, wenn Ihr bisheriger Ausweis verloren ging oder für den Fall, dass Sie bislang keinen Personalausweis besessen haben.

  • Geburts-, Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde

    Bitte bringen Sie vorsorglich eine Urkunde beziehungsweise das Familienstammbuch mit. Dies erspart Ihnen eine erneute Vorsprache, falls bei einer Unstimmigkeit ein Datenabgleich erfolgen muss. Wenn Sie verheiratet, verpartnert, geschieden oder verwitwet sind, wird anstelle der Geburtsurkunde (Auszug aus dem Geburtsregister) die Eheurkunde (Auszug aus dem Eheregister) beziehungsweise Lebenspartnerschaftsurkunde benötigt. Bei ausländischen Urkunden wird zudem eine Übersetzung durch eine Dolmetscherin, einen Dolmetscher, eine Übersetzerin oder einen Übersetzer benötigt. Diese müssen in Deutschland öffentlich bestellt oder beeidigt sein. Urkunden und Übersetzungen müssen im Original vorgelegt werden.

  • Verlustanzeige

    Diese ist erforderlich, wenn der alte Personalausweis verloren gegangen ist.

  • Bescheinigung der Polizei

    Falls der bisherige Ausweis gestohlen wurde, wird die Bescheinigung der Polizei über den Diebstahl benötigt.

  • Ein aktuelles biometrietaugliches Passfoto

    Das Foto sollte nicht älter als drei Monate sein. Falls auch ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt werden soll, wird ein weiteres Foto benötigt. Beachten Sie bitte die speziellen Anforderungen an die Passfotos. Die Regelungen sind in einer Foto-Mustertafel ausführlich erläutert. 

Downloads und Infos

Gültigkeit

  • Die Gültigkeit von Personalausweisen kann nicht verlängert werden.
  • Der Personalausweis hat eine Gültigkeit von zehn Jahren.
  • Für Personen unter 24 Jahren ist er sechs Jahre gültig.

Bearbeitungsdauer

  • Bis ein Personalausweis abgeholt werden kann, dauert es ab dem Tag der Antragstellung etwa zwei bis drei Wochen.
  • Einen vorläufigen maschinenlesbaren Personalausweis bekommen Sie sofort ausgehändigt, wenn Sie alle erforderlichen Unterlagen vorlegen können.

Bei der Abholung ist der alte Personalausweis oder der vorläufige Personalausweis abzugeben.

Personalausweis fertig?

Sie werden von der Bundesdruckerei angeschrieben, sobald Ihr Ausweis zur Abholung bereit liegt. Da Sie den PIN-Brief bei der Abholung nicht benötigen, bringen Sie ihn bitte nicht mit, sondern verwahren ihn sicher zu Hause. Er enthält wichtige Daten zu PIN, PUK und Sperrkennwort.

Im Bürgerbüro können Sie abfragen, ob Ihr beantragter Personalausweis fertig ist und abgeholt werden kann. Bitte beachten Sie: Wenn Sie die Online-Funktion nutzen möchten, können Sie Ihren Ausweis erst abholen, nachdem Sie den PIN-Brief der Bundesdruckerei erhalten haben. Dies gilt nicht für Jugendliche, die mehr als drei Monate vor ihrem 16. Geburtstag einen Personalausweis beantragt haben. Sie erhalten keinen PIN-Brief.

Besonderheiten für Jugendliche

  • Jugendliche ab dem 16. Lebensjahr können alleine einen Personalausweis beantragen, wenn sie ein Ausweisdokument mit Foto besitzen, auf dem sie eindeutig zu erkennen sind (beispielsweise Kinderreisepass, Kinderausweis, Reisepass). Wenn kein entsprechender Identitätsnachweis vorgelegt werden kann, ist bei der Antragstellung die Begleitung durch eine erziehungsberechtigte Person, die sich ausweisen kann, erforderlich.
  • Soll für Jugendliche vor Vollendung des 16. Lebensjahres ein Personalausweis beantragt werden, beachten Sie bitte die Hinweise zur Beantragung von Ausweisdokumenten für Minderjährige.

Ausweisdokumente - Besonderheiten bei Minderjährigen


Die Online-Ausweisfunktion kann erst ab 16 Jahren genutzt werden. Deshalb erhalten Jugendliche, die mehr als drei Monate vor ihrem 16. Geburtstag einen Personalausweis beantragt haben, keinen PIN-Brief und somit keine schriftliche Benachrichtigung, dass ihr Ausweis fertig ist. Die elektronische Abfrage "Personalausweis fertig?" ist jedoch möglich.

Jugendliche, die während der Gültigkeitsdauer ihres Ausweises 16 Jahre alt werden, können ab diesem Zeitpunkt die Online-Ausweisfunktionen und die persönliche PIN einschalten lassen.

Sie haben Ihren Wohnsitz im Ausland?

Deutsche Staatsangehörige, die im Ausland wohnen, können bei der für sie zuständigen Auslandsvertretung einen Personalausweis neu beantragen, ändern oder als verloren melden. Sie können dort auch die elektronischen Zusatzfunktionen des Personalausweises aktivieren oder deaktivieren lassen oder die persönliche PIN ändern. Das Auswärtige Amt Berlin hält für Sie wichtige Hinweise und eine Übersicht über die zuständigen Personalausweisbehörden im Ausland bereit.

Personalausweise für Deutsche mit Wohnsitz im Ausland

Informationen zum neuen Personalausweis

Bei der Beantragung des Personalausweises erhalten Sie umfangreiche Informationen zum neuen, elektronischen Ausweisdokument und zu seinen Funktionen.

Sperren der Online-Ausweisfunktion im Verlustfall

Bei Verlust oder Diebstahl müssen Sie die Abschaltung der elektronischen Identifikationsfunktion (eID-Funktion) veranlassen. Hierfür müssen Sie persönlich bei der Meldebehörde vorsprechen oder die kostenfreie Sperrhotline 116116 anrufen. Aus dem Ausland wählen Sie bitte die gebührenpflichige Nummer +49 116116 oder +49 (0) 3040504050.

PIN ändern, Online-Ausweisfunktion zu- oder abschalten

Ausweisinhaberinnen und Ausweisinhaber können im Nachhinein bei Bedarf die PIN ändern und jederzeit die eID-Funktion einschalten oder ausschalten lassen. Sprechen Sie dazu einfach in einem Kundenzentrum Ihrer Wahl vor und bringen Ihren Personalausweis mit.

Welche nachträglichen Dienstleistungen rund um den Personalausweis kostenpflichtig sind, entnehmen Sie bitte den Gebühren.

Vorsprache

Bei Antragstellung ist die persönliche Vorsprache erforderlich. Die Abholung kann jedoch durch eine bevollmächtigte Person, die sich ausweisen kann, erfolgen. Eine Vollmacht können Sie im Downloadservice herunterladen. Diese enthält die ebenfalls vorzulegenden Erklärungen zur elektronischen Identifikationsfunktion (eID-Funktion). Bitte denken Sie daran, der bevollmächtigten Person auch Ihren bisherigen Personalausweis mitzugeben. Bei nachträglichen Änderungen bezüglich der PIN oder Online-Ausweisfunktion müssen Sie persönlich vorsprechen und Ihren Personalausweis mitbringen.

Gebühren

  • 22,80 Euro für Personen unter 24 Jahren
  • 37 Euro für Personen ab 24 Jahren
  • 10 Euro für einen vorläufigen Personalausweis

Die Kosten für das Aufbringen eines elektronischen Signaturzertifikates werden durch die jeweilige Anbieterin oder den jeweiligen Anbieter festgelegt.

Folgende Leistungen sind gebührenfrei:

  • nachträgliches Einschalten der Online-Ausweisfunktion
  • das Ändern der PIN (beispielsweise PIN vergessen)
  • das Entsperren der Online-Ausweisfunktion
  • Erstmaliges Einschalten der Online-Ausweisfunktion bei der Ausgabe oder bei der Vollendung des 16. Lebensjahres und ändern der Transport-PIN in eine persönliche PIN
  • Sperren der Online-Ausweisfunktion im Verlustfall

Die Gebühren können bar oder mit der EC-Karte und PIN-Nummer bezahlt werden und sind bei der Antragstellung zu entrichten.

Rechtliche Voraussetzungen