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Elterngeld

Elterngeld

Elterngeld und Erziehungsgeld

Das Erziehungsgeld gab es bis zum 31.12.2006. Zum 1.1.2007 wurde das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) eingeführt. Das Erziehungsgeld und der Erziehungsurlaub wurden damit durch das Elterngeld und die Elternzeit abgelöst.

Anders als das einkommensunabhängig gezahlte Erziehungsgeld ist das Elterngeld eine Leistung, die das wegfallende Erwerbseinkommen der Eltern nach der Geburt eines Kindes anteilig ersetzt. Elterngeld wird also in Abhängigkeit zur Höhe des vor der Geburt des Babys erzielten Einkommens gezahlt. Das Einkommen, auf das man verzichtet, um sich um sein Kind zu kümmern, wird aber nicht vollständig, sondern nur zu einem bestimmten Teil (i.d.R. zu 65 Prozent) ersetzt. Die sogenannte Ersatzrate kann für Eltern mit geringem Einkommen auf bis zu 100 Prozent ansteigen.

Für Kinder, die ab dem 1.7.2015 geboren werden, können Sie Elterngeld schriftlich bei Ihrer Elterngeldstelle des Kreises Siegen-Wittgenstein beantragen.

Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, diese auf den Seiten des Landes NRW herunterzuladen, bequem am PC auszufüllen und sie dann auszudrucken.

Weitere Informationen:
https://www.elterngeld.net/erziehungsgeld.html