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Führungszeugnisse
Führungszeugnis
Sie können das Führungszeugnis beim Bundesjustizamt auch online beantragen. Dazu benötigen Sie den neuen Personalausweis mit frei geschalteter eID-Funktion oder den elektronischen Aufenthaltstitel und ein Kartenlesegerät. Weitere Infos weiter unten.
Benötigt werden
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Personalausweis oder Reisepass
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Nationalpass mit Aufenthaltsgenehmigung, für Ausländerinnen und Ausländer aus der Europäischen Union genügt der Nationalpass.
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der Verwendungszweck, muss bei der Beantragung angegeben werden
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zur Vorlage bei einer Behörde: die genaue Anschrift der Behörde, da das Führungszeugnis direkt zu dieser Behörde gesandt wird
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gegebenenfalls das Aktenzeichen, aus dem Schreiben der Behörde, die das Führungszeugnis angefordert hat
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bei Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses: Vorlage einer schriftlichen Aufforderung, von der Stelle, die das erweiterte Führungszeugnis verlangt und in der diese bestätigt, dass die Voraussetzungen des § 30 a Absatz 1 Bundeszentralregistergesetz (BZRG) vorliegen
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Nachweis, dass Gründe für eine Gebührenbefreiung vorliegen
Falls ein gebührenfreies Führungszeugnis für eine ehrenamtliche Tätigkeit ausgestellt werden soll, benötigen wir eine Bescheinigung, dass Sie ehrenamtlich tätig sind. Die Bestätigung erhalten Sie von der Einrichtung, für die Sie das Ehrenamt ausüben. Welcher Personenkreis außerdem eine Gebührenbefreiung beantragen kann, entnehmen Sie bitte dem Hinweis "Privatführungszeugnis, Behördenführungszeugnis und Gebührenbefreiung".
Online-Beantragung beim Bundesamt für Justiz
Beim Bundesamt für Justiz können Sie Ihr Führungszeugnis auch online beantragen und bezahlen.
- Zum Online-Portal des Bundesamts für Justiz
Bearbeitungsdauer
Im Normalfall dauert es zwei bis drei Wochen, bis das Führungszeugnis ausgestellt ist.
Bei einem Europäischen Führungszeugnis müssen Sie mit einer Bearbeitungszeit von 20 Werktagen rechnen.
Privatführungszeugnis, Behördenführungszeugnis und Gebührenbefreiung
Sie benötigen ein Privatführungszeugnis, wenn Sie Ihrer Arbeitgeberin oder Ihrem Arbeitgeber nachweisen sollen, dass Sie nicht vorbestraft sind.
Wenn Sie bei einer Behörde arbeiten oder eine amtliche Erlaubnis beantragen möchten, benötigen Sie ein Behördenführungszeugnis.
Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen zum Führungszeugnis und zum Antrag im Inland sowie zur Gebührenbefreiung:
Das erweiterte Führungszeugnis
Zum besseren Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexuellem Missbrauch kann eine Arbeitgeberin oder ein Arbeitgeber seit 1. Mai 2010 von jeder Person, die beruflich oder ehrenamtlich Minderjährige betreut, erzieht oder ausbildet, ein erweitertes Führungszeugnis verlangen.
Bislang wurden im Zentralregister nur Strafen über 90 Tagessätze oder drei Monate Gefängnis festgehalten. Im erweiterten Führungszeugnis werden nun auch Strafen für Sexualdelikte erfasst, die unter diesen Grenzen liegen, etwa eine Verurteilung wegen Besitzes von Kinderpornografie oder Exhibitionismus.
Die Neuregelung gilt für Schulen und Kindertagesstätten sowie für alle anderen Berufsgruppen, die vermehrten Kontakt zu Minderjährigen haben. Hierunter fallen beispielsweise Schulbusfahrerinnen und Schulbusfahrer, Sporttrainerinnen und Sporttrainer oder Leiterinnen und Leiter von Jugendgruppen. Die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber entscheidet selbst, ob ein erweitertes Führungszeugnis vorgelegt werden muss
Das Europäische Führungszeugnis
Bisher mussten Staatsangehörige eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union, die in Deutschland leben, mehrere Führungszeugnisse beantragen.
Seit 27. April 2012 kann für diesen Personenkreis ein sogenanntes "Europäisches Führungszeugnis" ausgestellt werden. Neben dem Inhalt des Bundeszentralregisters gibt es Auskunft über den Inhalt des Strafregisters des Herkunftsstaates. Eine Übersetzung sowie eine inhaltliche Überprüfung der Angaben, die dem Bundesamt für Justiz vom EU-Mitgliedsstaat übermittelt werden, erfolgt dabei nicht.
Vorsprache
Das Führungszeugnis können Sie nur persönlich beantragen. Die Beantragung erfolgt im Bürgerbüro der Stadt Hilchenbach.
Eine telefonische Antragstellung oder eine Antragstellung durch eine Bevollmächtigte oder einen Bevollmächtigten ist nicht möglich.
Wenn Sie nicht persönlich kommen können, stellen Sie einen formlosen, schriftlichen Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses. In diesem Fall müssen der Antrag (mit eigenhändiger Unterschrift) und die Kopie des Ausweises oder Passes amtlich beglaubigt sein.
Die Beglaubigung kann durch eine Notarin, einen Notar oder eine dazu berechtigte Stelle der Gemeinde erfolgen.
Gebühren
- Europäisches Führungszeugnis: 13 Euro
- alle anderen Führungszeugnisse: 13 Euro
- Die Gebühren können Sie bar oder mit der EC-Karte und PIN-Nummer bezahlen.
Führungszeugnisse für eine ehrenamtliche Tätigkeit sind gebührenfrei. Dies gilt auch, wenn für die ehrenamtliche Tätigkeit eine Aufwandsentschädigung gezahlt wird. Welcher Personenkreis außerdem eine Gebührenbefreiung beantragen kann, entnehmen Sie bitte dem Hinweis "Privatführungszeugnis, Behördenführungszeugnis und Gebührenbefreiung".