Zum Aktivieren des Google-Übersetzers bitte klicken. Wir möchten darauf hinweisen, dass nach der Aktivierung Daten an Google übermittelt werden. Mehr Informationen zum Datenschutz
Der Fischereischein ist eine Bescheinigung, die dem Inhaber erlaubt, in Deutschland zu angeln. Voraussetzung für die Beantragung eines Fischereischeines ist eine bestandene Fischerprüfung, die beim Kreis Siegen-Wittgenstein - Untere Fischereibehördeabgelegt werden kann.
Wer angeln will, braucht neben der privatrechtlichen Erlaubnis auch die Genehmigung der für seinen Hauptwohnsitz zuständigen Fischereibehörde in Form eines Fischereischeines, der beim Angeln mitzuführen und Kontrollbefugten (beispielsweise Fischereiaufsehern) auszuhändigen ist. Kinder vor Vollendung des 10. Lebensjahres dürfen nicht angeln.
Jede Person, die das 14. Lebensjahr vollendet und eine Fischereiprüfung abgelegt hat, kann wahlweise einen Jahres- oder Fünfjahresfischereischein erhalten.
Einen Jugendfischereischein kann derjenige erhalten, der das 10. aber noch nicht das 16. Lebensjahr vollendet hat.
Neu hinzugekommen ist der Sonderfischereischein. Dieser Fischereischein ist für Personen gedacht, die aufgrund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung keine Fischereiprüfung ablegen können. Der Sonderfischereischein kann ebenfalls wahlweise für ein Jahr oder fünf Jahre ausgestellt werden.
Personen, die im Besitz eines Jugend- oder Sonderfischereischeines sind, dürfen nur in Begleitung einer Person angeln, die im Besitz eines Jahres- oder Fünfjahresfischereischeines ist.
Für die Beantragung des Fischereischeines benötigen Sie folgende Unterlagen:
Personalausweis oder Reisepass, Kinderausweis, Kinderreisepass oder Geburtsurkunde
Ein aktuelles Passfoto
Nachweis über die bestandene Fischereiprüfung (Ausnahme: Jugend- bzw. Sonderfischereischein)
Für die Verlängerung des Fischereischeines benötigen Sie folgende Unterlagen: