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Fundsachen

Fundsachen

Sie haben etwas gefunden?

Fundsachen können Sie im Bürgeramt abgeben. Als Finder können Sie einen Anspruch auf Finderlohn erheben. Zudem können Sie auch einen Anspruch auf die Fundsache erheben, sofern die Fundsache nicht vom rechtmäßigen Eigentümer abgeholt wird. Die Fundsache wird zunächst sechs Monate im Fundbüro aufbewahrt, bevor die Fundsache an Sie ausgehändigt werden kann.

Sie haben etwas verloren?

Sofern Sie auf der Suche nach einem verloren gegangenen Gegenstand sind, können Sie sich persönlich oder telefonisch an das Bürgerbüro wenden. Wir geben Ihnen Auskunft darüber, ob der Gegenstand beim Fundbüro abgegeben wurde.

Notwendige Unterlagen

Für die Ausgabe der Fundsachen benötigen Sie entweder Ihren Bundespersonalausweis oder Reisepass, gegebenenfalls andere Unterlagen (je nach Art der Fundsache, z.B. Handyvertrag, Kaufvertrag und ähnliches).

Schnelle Auskunft per Telefon oder E-Mail

Zuständig für das Fundbüro der Stadt Hilchenbach sind die Mitarbeiterinnen am Empfang. Diese sind telefonisch (02733/288-0) oder per E-Mail (empfang@hilchenbach.de) zu erreichen. 

Weitere Informationen

Rechtsgrundlagen

  • Bürgerliches Gesetzbuch
  • Runderlass des Innenministeriums vom 19.09.2001 zur ordnungsbehördlichen Behandlung von Fundsachen