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Jede gewerbliche Tätigkeit muss grundsätzlich vor ihrer Aufnahme angemeldet werden. Die Stadt Hilchenbach ist rechtzeitig über Veränderungen oder über die Aufgabe der Tätigkeit zu unterrichten.
Für die An-, Um- und Abmeldung der gewerblichen Tätigkeit wenden Sie sich an den Fachbereich Sicherheit und Ordnung, Abteilung Gewerbeangelegenheiten. Es ist außerdem sinnvoll, auch das Kassen- und Steueramt über die An-, Um- und Abmeldung der gewerblichen Tätigkeit zu unterrichten.
In unserem Download-Bereich befinden sich entsprechende Formulare zur An-, Ab- und Ummeldung eines Gewerbebetriebes.
Benötigt werden für Anmeldung eines Hauptgewerbes: