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Gewerbe

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An-, Ab- und Ummeldung eines Gewerbebetriebes

Jede gewerbliche Tätigkeit muss grundsätzlich vor ihrer Aufnahme angemeldet werden. Die Stadt Hilchenbach ist rechtzeitig über Veränderungen oder über die Aufgabe der Tätigkeit zu unterrichten.

Für die An-, Um- und Abmeldung der gewerblichen Tätigkeit wenden Sie sich an den Fachbereich Sicherheit und Ordnung, Abteilung Gewerbeangelegenheiten. Es ist außerdem sinnvoll, auch das Kassen- und Steueramt über die An-, Um- und Abmeldung der gewerblichen Tätigkeit zu unterrichten.

In unserem Download-Bereich befinden sich entsprechende Formulare zur An-, Ab- und Ummeldung eines Gewerbebetriebes.

Benötigt werden für Anmeldung eines Hauptgewerbes:

  • Aktuelles Ausweisdokument
  • Führungszeugnis (Belegart O)
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister
  • Bescheinigung in Steuersachen vom Finanzamt
  • Gegebenenfalls Nachweis der Handwerkskammer 

Downloads und Infos