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Gewerbeummeldung
Gewerbeummeldung
Aus § 14 Gewerbeordnung (GewO) leitet sich eine Anzeigepflicht für Veränderungen in der Gewerbetätigkeit in folgenden Fällen ab (gebührenpflichtig):
- Verlegung des Betriebes, der Zweigniederlassung oder der Zweigstelle innerhalb des Stadtgebietes und/oder
- Änderung bzw. Erweiterung der Betriebstätigkeit.
- Änderung des Namens des Gewerbetreibenden
Desweiteren wird um Mitteilung gebeten von (kostenfrei)
- Veränderungen in der Geschäftsführung bei im Handelsregister eingetragenen Firmen,
- Veränderungen der Privatanschriften der Gewerbetreibenden sowie der Geschäftsführer.
Die Anmeldung des Gewerbes kann persönlich (Beauftragte benötigen eine Vollmacht) oder schriftlich (per beigefügtem Vordruck) erfolgen. Bei persönlicher Vorsprache genügt die Vorlage der jeweiligen Originaldokumente. Der schriftlichen Anmeldung sind beizufügen:
- Kopie des Personalausweises oder des Passes,
- bei ausländischen Gewerbetreibenden: Kopie der für die angemeldete Tätigkeit erforderlichen Aufenthaltsgenehmigung,
- bei juristischen Personen: bei Eintragung im Handelsregister Kopie eines Handelsregisterauszuges oder Kopie des vom Notar erstellten Gesellschaftsvertrages
- bei Handwerkern oder handwerksähnlichen Betrieben: Kopie der Handwerkskarte oder der Nebenrolleneintragung bzw. Zustimmung der zuständigen Handwerkskammer (Kreishandwerkerschaft Siegen, Löhrtor 10, 57072 Siegen, Tel. 0271 / 2350-0),
- bei erlaubnispflichtigem Gewerbe: Kopie der entsprechende Erlaubnis bzw. Konzession (z.B. Makler, Bauträger, Baubetreuer, Immobilien, Finanzierungen, Kapitalanlagen; Gaststätten-, Spielhallen-, Spielautomatengewerbe; Bewachungsgewerbe, Versteigerergewerbe sowie Güterkraftverkehrs- und Taxigewerbe), soweit schon vorhanden.
Auskunft über erlaubnispflichtige Gewerbe erteilt die Industrie- und Handelskammer Siegen, Koblenzer Str. 121, 57072 Siegen, Tel. 0271 / 3302-0, bei handwerklichen Tätigkeiten die Kreishandwerkerschaft Siegen, Löhrtor 10, 57072 Siegen, Tel. 0271 / 2350-0 oder das hiesige Gewerbeamt.
Gebühren: Die Gebühr für die Ausstellung der Ummeldebestätigung beträgt gem. Tarifstelle 12.1.3. der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW in der derzeit gültigen Fassung 26 Euro. Die Bestätigung der Gewerbeumnmeldung kann bar bezahlt oder mit EC-Karte bezahlt werden. Bei jeder Gewerbeummeldung erfolgt automatisch eine Mitteilung des Gewerbeamtes an das zuständige Finanzamt, das Steueramt, die Berufsgenossenschaft sowie die zuständige Industrie- und Handelskammer.
Gebührentabelle | Gebühr Euro* |
Für natürliche Personen und vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften, die keine juristischen Personen sind | 26 Euro |
Für juristische Personen, auch wenn sie vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften sind | 33 Euro |
Für jeden weiteren gesetzlichen Vertreter bei juristischen Personen | 13 Euro |
Für die Ausstellung einer Zweitschrift der Gewerbeanmeldung für den Gewerbetreibenden | 15 Euro |
* gemäß Tarifstelle 12.1.3 des Allgemeinen Gebührentarifs zur Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung Nordrhein-Westfalen