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Für die Inanspruchnahme der öffentlichen Entwässerungsanlage werden von der Stadt Hilchenbach Schmutz- und Niederschlagswassergebühren erhoben.
Niederschlagswasser ist das aus Niederschlägen (Regen, Schnee und ähnliches) stammende Wasser.
Abrechnungsrelevant ist der Anteil, der über bebaute oder überbaute und/oder befestigten Grundstücksflächen, in die städtische Abwasseranlage gelangen kann. Die „abflusswirksamen Flächen“ sind je Grundstück individuell zu berechnen. Zusammen mit dem Zeitpunkt der Fertigstellung des Anschlusses oder der Einleitung des Niederschlagswassers, stellt dies die Berechnungsgrundlage für die jährlich zu zahlende Niederschlagswassergebühr dar.
Derzeit beträgt die Gebühr für einen Quadratmeter abflusswirksame Fläche 0,76 Euro im Jahr gemäß § 6 (4) der Abwassergebühren und Abgabensatzung.
Aktualisierung der zu Grunde liegenden Flächen:
Wird die Größe von bebauten und/oder befestigten Flächen verändert oder ändert sich deren Abflusswirksamkeit, so hat der/die Grundstückseigentümer/in dies der Stadt innerhalb eines Monats nach Abschluss der Veränderungen anzuzeigen.
Änderungen an den versiegelten Flächen können sich sowohl durch Abriss/Teilabriss von Gebäuden, An- oder Umbauten oder komplette Neubauten von Gebäuden/Gebäudeteilen als auch im Rahmen der Neugestaltung der Außenanlagen (Beispiel: neue Pflasterflächen) ergeben.