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Der Rat der Stadt Hilchenbach hat 10 Ausschüsse gebildet. Für fünf Gremien ist dies gesetzlich vorgeschrieben.
Pflichtausschüsse des Rates nach der Gemeindeordnung und anderen Rechtsvorschriften:
Betriebsausschuss
Haupt- und Finanzausschuss
Rechnungsprüfungsausschuss
Wahlausschuss
Wahlprüfungsausschuss (für die Kommunalwahl)
Darüber hinaus kann der Rat freiwillig weitere Ausschüsse bilden. Dies ist in Hilchenbach in ebenfalls fünf Fällen geschehen.
Die freiwillig gebildeten Ausschüsse des Rates im Überblick:
Infrastrukturausschuss
Bau-und Verkehrsausschuss
Ausschuss für Klima und Umwelt
Ausschuss für Jugend, Sport, Soziales und Gleichstellung
Schul- und Kulturausschuss
Die Ausschüsse sind für die Vorberatung oder Entscheidung von Angelegenheiten aus ihrem Aufgabenbereich zuständig. Näheres dazu regelt die Geschäftsordnung des Rates.
Den Vorsitz im Haupt- und Finanzausschuss führt nach der Gemeindeordnung der Bürgermeister. Im Wahlausschuss ist nach dem Kommunalwahlgesetz der Bürgermeister oder sein Allgemeiner Vertreter der Vorsitzende. Die anderen Vorsitze werden vom Rat auf Grundlage des Wahlergebnisses vergeben.
Die Zahl der von jeder Fraktion zu stellenden Mitglieder ist ebenfalls vom Wahlergebnis abhängig, so dass dieses sich in der zahlenmäßigen Vertretung in den Ausschüssen widerspiegelt. Neben Stadtverordneten sind in den Ausschüssen häufig auch Sachkundige Bürgerinnen und Bürger vertreten. Teilweise bereichern auch beratende Mitglieder die Arbeit in den Ausschüssen.
Die gesetzlich vorgegebene Information zu den Ausschussmitgliedern entsprechend der Auskunfts- und Veröffentlichungspflichten nach dem Korruptionsbekämpfungsgesetz NRW finden Sie in der Rubrik Korruptionsbekämpfung.