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Briefwahlantrag zur Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen am 15. Mai 2022
Die Wahlbenachrichtigungen zur Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen werden in der Zeit vom 12. bis 24. April 2022 den Wahlberechtigten verschickt.
Nach Eingang der Wahlbenachrichtigung können Wahlberechtigte, die durch Briefwahl wählen möchten, diese beantragen. Der Antrag ist auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung abgedruckt.
Die Bürgerinnen und Bürger können ihre Unterlagen für eine Briefwahl persönlich im Ratssaal in der 1. Etage des Rathauses unter Vorlage ihrer Wahlbenachrichtigung abholen.
Die allgemeinen Öffnungszeiten des Wahlamtes sind: Montag, Dienstag und Donnerstag von 7:30 bis 16:30 Uhr sowie Mittwoch und Freitag von 7:30 bis 12:30 Uhr.
Der Online-Briefwahlantrag stand ab Dienstag, 12. April, bis zum 13. Mai 2022, 12.30 Uhr zur Verfügung.
Anschließend werden Wahlscheinanträge nur noch persönlich bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung auch noch am Wahltage entgegengenommen.
Am Sonntag, dem 15. Mai, können Sie die Wahlunterlagen von 8.00 bis 15.00 Uhr im Rathaus erhalten.
Die Stadtverwaltung bittet zu beachten, dass derjenige, der einen Antrag für einen anderen Menschen stellt, eine schriftliche Vollmacht benötigt.