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Anmeldung zur Eheschließung
Anmeldung der Eheschließung
Ganz ohne Formalitäten geht es leider nicht.
Die Anmeldung bereitet die Eheschließung und deren Beurkundung im Eheregister vor.
Die Anmeldung soll persönlich erfolgen. Dies empfiehlt sich schon wegen der oft erforderlichen Beratungen durch das Standesamt. Ist einer der Eheschließenden hieran verhindert, kann er den anderen Eheschließenden schriftlich bevollmächtigen.
Vollmacht zur Anmeldung der Eheschließung
Aufgrund der Anmeldung werden die Ehevoraussetzungen geprüft. Wird kein Ehehindernis festgestellt, teilt das Standesamt den Eheschließenden mit, dass die Eheschließung vorgenommen werden kann.
Zuständigkeit
Die Verlobten haben die Möglichkeit die Ehe beim zuständigen Wohnsitzstandesamt anzumelden. Bei verschiedenen Wohnsitzen kann eines der Standesämter frei gewählt werden. Auch das Standesamt eines vorhandenen Nebenwohnsitzes kann die Anmeldung der Eheschließung entgegennehmen.
Hat keiner der Verlobten seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland, so ist das Standesamt für die Entgegennahme der Anmeldung zuständig, vor dem die Ehe geschlossen werden soll.
Nachdem das zuständige Standesamt die Ehevoraussetzungen geprüft und die Ehefähigkeit festgestellt hat, kann die Eheschließung vor jedem beliebigen Standesamt in Deutschland erfolgen.
Nachzuweisende Angaben
Die Eheschließenden haben bei der Anmeldung der Eheschließung ihren Personenstand (Namen, Geschlecht, Tag und Ort der Geburt), ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, ihre Staatsangehörigkeit sowie die Auflösung früherer Ehen oder Lebenspartnerschaften durch öffentliche Urkunden nachzuweisen, damit das Standesamt in die Lage versetzt wird, die Ehevoraussetzungen zu prüfen.
Ist die Geburt oder die letzte Ehe in einem deutschen Personenstandsregister beurkundet, kann das Standesamt in der Regel die Daten von den betroffenen Standesämtern anfordern.
Bitte bringen Sie zur Anmeldung ein gültiges Ausweisdokument mit, Geburtsurkunden, Eheurkunden vorangegangener Ehen, Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk, ggf. Geburtsurkunden gemeinsamer Kinder.
Ist ausländisches Recht betroffen, also hat jemand der Verlobten keine deutsche Staatsangehörigkeit, richten sich die Ehevoraussetzungen in der Regel nach dem Recht des Staates, dessen Staatsangehörigkeit diese Person besitzt.
Bitte erkundigen Sie sich in dem Fall beim Standesamt nach den vorzulegenden Unterlagen, da diese je nach Heimatstaat variieren.
Bei der Schließung einer gleichgeschlechtlichen Ehe in Deutschland gilt stets deutsches Recht – unabhängig von der Staatsangehörigkeit der Betroffenen.
Kosten
- Anmeldung Eheschließung unter Beachtung deutschen Rechts: 40,00 Euro
- Anmeldung Eheschließung unter Beachtung ausländischen Rechts: 66,00 Euro
- Eheurkunde: 10,00 Euro
- Trauung an einem Samstag: 66,00 Euro
Für eine Trauung am Trauort Ginsburg fallen weitere Kosten an.