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Ummeldung des Wohnsitzes

Ummeldung des Wohnungssitzes

Sie ziehen innerhalb der Stadt Hilchenbach um? Dann müssen Sie sich bei uns im Bürgerbüro ummelden.

Benötigt werden

  • Personalausweis 

  • Reisepass falls Sie keinen Personalausweis besitzen.

  • Nationalpass mit Aufenthaltsgenehmigung oder Visum 

  • Bei einer Ummeldung im Familienverband benötigen wir die Ausweisdokumente aller umziehenden Personen 

  • Bescheinigung der Wohnungsgeberin oder des Wohnungsgebers über den Einzug

    In der Bescheinigung ist der tatsächlich vollzogene Einzug zu bestätigen. Im Voraus ausgestellte Bescheinigungen mit einem in der Zukunft liegenden Einzugsdatum können wir daher nicht anerkennen. Ihre Vermieterin oder Ihr Vermieter ist verpflichtet, Ihnen diese Bescheinigung innerhalb von zwei Wochen nach Bezug der Wohnung auszustellen. Es reicht nicht aus, den Mietvertrag vorzulegen. Ebenfalls kann eine formlose Mail des Vermieters an die Meldebehörde nicht als Wohnungsgeberbescheinigung anerkannt werden.
    Information für Hauseigentümer/innen: Wenn der Einzug in ein Eigenheim geschieht, muss der Hauseigentümer sich die Wohnungsgeberbestätigung selbst ausfüllen. Diese Wohnungsgeberbescheinigung erhalten Sie unter Downloads und Infos zum Herunterladen.
    Eine Wohnungsgeberbescheinigung erhalten Sie unter Formulare der Stadtverwaltung zum Herunterladen.

Downloads und Infos

Vermieterbescheinigung wurde wieder eingeführt

Laut Bundesmeldegesetz müssen Sie bei einer An- und Ummeldung eine Bescheinigung der Vermieterin oder des Vermieters vorlegen. Bei einer Abmeldung beziehungsweise einem Auszug ist dies aufgrund einer Gesetzesänderung seit dem 1. November 2016 nicht mehr erforderlich. 

In der Bescheinigung muss Ihre Wohnungsgeberin oder Ihr Wohnungsgeber Ihnen den tatsächlich vollzogenen Einzug bestätigen. Im Voraus ausgestellte Bescheinigungen mit einem in der Zukunft liegenden Einzugsdatum können wir nicht anerkennen.

Aus der Bescheinigung muss auch die Eigentümerin oder der Eigentümer der Wohnung hervorgehen.

Informationen rund um die Ummeldung

Ihre Ummeldung können Sie frühestens ab dem in der Vermieterbescheinigung bestätigten Einzugstag erledigen. Sie ist spätestens innerhalb von vierzehn Tagen nach Einzug in die Wohnung vorzunehmen.

Im Bürgerbüro wird auch die Änderung der Anschrift im Personalausweis vorgenommen. Für Änderungen in Fahrzeugpapieren ist der Kreis Siegen-Wittgenstein zuständig.

Widerspruchsrecht gegen Datenweitergabe, Sie haben ein kostenloses Widerspruchsrecht gegen die Weiterleitung Ihrer Meldedaten.

Vorsprache

Eine persönliche Vorsprache ist erforderlich. Sie kann frühestens ab dem in der Vermieterbescheinigung bestätigten Einzugstag erfolgen und ist spätestens zwei Wochen nach Bezug der Wohnung vorzunehmen. Die Vorsprache kann auch durch eine bevollmächtigte Person erfolgen. Dann sind zusätzlich eine Vollmacht sowie der Personalausweis oder Pass der Vertreterin oder des Vertreters vorzulegen.

Gebühren

Die Ummeldung Ihres Wohnsitzes und die Änderung der Anschrift im Personalausweis sind gebührenfrei.

Rechtliche Voraussetzungen 

Bundesmeldegesetz