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Pässe
Reisepass
Für Reisen in bestimmte Länder benötigen Sie einen Reisepass. Der Reisepass enthält einen Chip, auf dem neben dem Lichtbild auch die Fingerabdrücke gespeichert sind. Bei Kindern unter 6 Jahren werden jedoch keine Fingerabdrücke erfasst.
Benötigt werden
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Alter Reisepass
Der bisherige Pass wird bei der Aushändigung des neuen Reisepasses eingezogen oder ungültig entwertet und Ihnen wieder ausgehändigt.
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Bisheriger Kinderreisepass
Der bisherige Kinderreisepass wird bei der Aushändigung des Reisepasses eingezogen oder ungültig entwertet und Ihnen wieder ausgehändigt.
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Ihr Personalausweis
Der Personalausweis wird benötigt, wenn Ihr bisheriger Pass verloren ging oder für den Fall, dass Sie bislang keinen Reisepass besessen haben.
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Geburts-, Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde
Bitte bringen Sie vorsorglich eine Urkunde beziehungsweise das Familienstammbuch mit. Dies erspart Ihnen eine erneute Vorsprache, falls bei einer Unstimmigkeit ein Datenabgleich erfolgen muss. Wenn Sie verheiratet, verpartnert, geschieden oder verwitwet sind, wird anstelle der Geburtsurkunde (Auszug aus dem Geburtsregister) die Eheurkunde (Auszug aus dem Eheregister) beziehungsweise Lebenspartnerschaftsurkunde benötigt. Bei ausländischen Urkunden wird zudem eine Übersetzung durch eine Dolmetscherin, einen Dolmetscher, eine Übersetzerin oder einen Übersetzer benötigt. Diese müssen in Deutschland öffentlich bestellt oder beeidigt sein. Urkunden und Übersetzungen müssen im Original vorgelegt werden.
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Ein aktuelles biometrietaugliches Passfoto
Das Foto sollte nicht älter als drei Monate sein. Falls auch ein vorläufiger Reisepass ausgestellt werden soll, wird ein weiteres Foto benötigt. Beachten Sie bitte die speziellen Anforderungen an die Passfotos. Die Regelungen sind in einer Foto-Mustertafel ausführlich erläutert. Die Vorlage eines Lichtbildes in digitaler Form ist nicht möglich.
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Verlustanzeige
Diese ist erforderlich, wenn der alte Reisepass verloren gegangen ist.
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Bescheinigung der Polizei
Falls der bisherige Pass gestohlen wurde, wird die Bescheinigung der Polizei über den Diebstahl benötigt.
Downloads und Infos
Gültigkeit
- Die Gültigkeit von Reisepässen kann nicht verlängert werden.
- Der Reisepass hat eine Gültigkeit von zehn Jahren.
- Für Personen unter 24 Jahren ist er sechs Jahre gültig.
- Ein vorläufiger Reisepass ist nur ein Jahr gültig.
Bearbeitungsdauer
- Bis ein Reisepass abgeholt werden kann, dauert es ab dem Tag der Antragstellung zur Zeit etwa drei bis vier Wochen.
- Ein als Expresspass beantragter Reisepass wird innerhalb von drei Werktagen ausgestellt. Für den Expresspass wird eine zusätzliche Gebühr fällig.
- (Falls die rechtzeitige Ausstellung eines Reisepasses oder Expresspasses nicht mehr möglich ist, stellen wir Ihnen einen vorläufigen Reisepass aus. Den vorläufigen Reisepass bekommen Sie sofort ausgehändigt, wenn Sie alle erforderlichen Unterlagen vorlegen können.)
Bei der Abholung wird der bisherige Reisepass oder Kinderreisepass eingezogen oder ungültig entwertet und Ihnen wieder ausgehändigt.
Besonderheiten bei Antragstellung für Minderjährige
Minderjährige müssen bei der Antragstellung persönlich zu uns kommen. Dies gilt für alle Kinder ab Geburt.
Wer den Ausweis oder Pass beantragen kann und welcher Elternteil zur Beantragung mitkommen muss, hängt vom Sorge- und Aufenthaltsbestimmungsrecht ab.
Falls für die Ausstellung des Ausweisdokuments eine schriftliche Zustimmung des anderen Elternteils benötigt wird, können Sie die erforderliche Einverständniserklärung herunterladen.
Reisen mit Kindern
Bitte beachten Sie, dass Kindereinträge im Pass der Eltern mit Ablauf des 25. Juni 2012 ihre Gültigkeit verloren haben. Somit müssen alle Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Je nach Reiseziel kann für Kinder unter 12 Jahren ein Kinderreisepass, für Kinder ab Vollendung des 12. Lebensjahres ein Reisepass oder Personalausweis beantragt werden.
Für die Eltern als Passinhaberin und Passinhaber bleibt das Dokument jedoch gültig. Die Streichung des Kindereintrages ist nicht erforderlich.
Reiseinformationen
Ob Sie für Ihr Reiseziel einen Reisepass oder ein Visum benötigen oder ob ein Personalausweis ausreicht, erfragen Sie bitte beim Auswärtigen Amt.
Reisepass für Vielreisende
Für Vielreisende gibt es einen Reisepass, der 48 Seiten umfasst. Im normalen Reisepass stehen Ihnen 27 Seiten, im Reisepass für Vielreisende 43 Seiten für Stempel zur Verfügung. Wenn Sie einen solchen Pass beantragen, wird jedoch eine um 22 Euro höhere Gebühr fällig.
Vorsprache
Bei Antragstellung ist Ihre persönliche Vorsprache erforderlich. Wenn Sie für Ihr Kind einen Reisepass beantragen, muss Ihr Kind Sie begleiten.
Wenn der Reisepass fertig ist, können Sie eine bevollmächtigte Person mit der Abholung beauftragen. Die bevollmächtigte Person muss sich ausweisen können. Bitte denken Sie daran, der bevollmächtigten Person neben der Vollmacht auch Ihren bisherigen Pass mitzugeben.
Gebühren
- 37,50 Euro für Personen unter 24 Jahren
- 70 Euro für Personen ab 24 Jahren
- 26 Euro für einen vorläufigen maschinenlesbaren Reisepass
- zuzüglich 32 Euro für einen Expresspass
- zuzüglich 22 Euro für einen 48-Seitenpass
- zuzüglich 54 Euro für einen 48-Seiten-Expresspass
Die Gebühren können bar oder mit der EC-Karte und PIN-Nummer bezahlt werden und sind bei der Antragstellung zu entrichten.