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Meldebescheinigungen und Aufenthaltsbescheinigungen werden unter Vorlage eines Ausweisdokuments beim hiesigen Bürgerbüro ausgestellt.
Die Meldebescheinigung dient zur Bestätigung entweder eines aktuellen oder eines früheren Wohnsitzes.
Die Aufenthaltsbescheinigung ist eine schriftliche Bestätigung über bestimmte im Melderegister gespeicherte Daten, die zur Vorlage bei Behörden (z. B. Standesamt, Nachlassgericht) benötigt wird. Der Unterschied zur Meldebescheinigung besteht darin, dass die Aufenthaltsbescheinigung zusätzlich zu den Daten der/des Wohnsitze/s den Familienstand, die Staatsangehörigkeit, die Religion und die Zahl der Kinder enthält. Sie ist eine besondere Form der Melderegisterauskunft. Aufenthaltsbescheinigungen werden von verschiedenen Behörden, Banken, Arbeitgebern und anderen als Beleg für die aktuelle Meldesituation verlangt.
Sie können auch jemanden bevollmächtigen, in Ihrem Namen eine Melde- bzw. Aufenthaltsbescheinigung zu beantragen. In diesem Fall sollte der Bevollmächtigte Ihren Personalausweis und eine von Ihnen unterschriebene Vollmacht vorlegen.
Sollte die Bescheinigung zur Vorlage bei der Rentenstelle benötigt werden, ist sie gebührenfrei. Bitte bringen Sie in diesem Fall einen Nachweis der Rentenstelle mit.