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Unterschriften - Beglaubigungen

Beglaubigungen von Abschriften und Fotokopien

Sie möchten Ihre Unterschrift oder Fotokopien von Dokumenten beglaubigen lassen?

Eine amtliche Beglaubigung ist eine Bestätigung der Übereinstimmung einer Kopie/Abschrift mit einem Original durch einen Beglaubigungsvermerk. Die so beglaubigte Kopie/Abschrift kann an die Stelle des Originals treten.

Es können nur Dokumente beglaubigt werden, wenn das Original von einer deutschen Behörde ausgestellt wurde oder die beglaubigte Kopie einer deutschen Behörde vorgelegt werden muss. Ist dies nicht der Fall, wenden Sie sich bitte an einen Notar.

Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Heiratsurkunden etc.) können nicht beglaubigt werden. Hierfür wenden Sie sich bitte an das Standesamt, das den jeweiligen Personenstandsfall beurkundet hat.

Nicht beglaubigt werden außerdem

  • Testam­ente,
  • Unterlagen über Erbrechts- und Grundstücksangelegenheiten,
  • Grundbucheintragungen,
  • von Gerichten gefertigte Entscheidungen,
  • Vereins- und Handelsregistersachen,
  • Eidesstattliche Versicherungen,
  • Generalvollmachten,
  • Kopien mit ausländischen Textinhalten ohne eine durch einen staatlich anerkannten Dolmetscher vorgenommene Übersetzung sowie
  • Kopien, bei denen der ursprüngliche Zusammenhang eines Schriftstückes, das aus mehreren Blättern besteht, nicht erkennbar ist.

Unterschriften darf das Bürgeramt nur dann beglaubigen, wenn das unterschriebene Schriftstück bei einer deutschen Behörde vorgelegt werden soll. Nicht beglaubigt werden dürfen Unterschriften ohne zugehörigen Text oder solche, die der öffentlichen Beglaubigung nach §129 BGB bedürfen.

Eine Unterschrift darf nur dann beglaubigt werden, wenn Sie sie in Gegenwart der Sachbearbeiterin oder des Sachbearbeiters des Bürgeramtes geleistet haben.

Kosten

  • Dokumentbeglaubigung: jeweils 4 Euro pro DIN A 4 Seite bzw. Dokument;
  • Anfertigung der Ablichtung: jeweils 0,70 Euro pro DIN A 4 Seite;
  • Unterschriftsbeglaubigung: 3,00 Euro

Für manche Zwecke (wie z.B. für Rentenangelegenheiten) ist eine Beglaubigung von Dokumenten, nicht jedoch die Unterschriftsbeglaubigung kostenfrei.

Notwendige Unterlagen

Das zu beglaubigende Dokument ist in der Originalfassung mit den zu beglaubigenden Kopien dieses Dokuments mitzubringen.

Für eine Unterschriftsbeglaubigung ist die Vorlage eines Ausweisdokuments (Bundespersonalausweis / Reisepass / ausländischer Pass) zwingend erforderlich.

Rechtsgrundlagen:

  • §§ 33 des Verwaltungsverfahrensgesetzes
  • §§ 34 des Verwaltungsverfahrensgesetzes