Seiteninhalt

Hundeangelegenheiten

Information rund um Hundeangelegenheiten im Stadtgebiet Hilchenbach

Kategorien der Hunderassen:

Katergorie 1:

Gefährliche Hunde (§ 3 LHundG):

  • Pitbull Terrier,
  • American Staffordshire Terrier
  • Staffordshire Bullterrier
  • Bullterrier
  • und deren Kreuzungen untereinander sowie deren Kreuzungen mit anderen Hunden

Kategorie 2:

Hunde bestimmter Rassen (§ 10 LHundG NRW)

  • Alano,
  • American Bulldog,
  • Old English Bulldog (seit 30.03.2017)
  • Bullmastiff,
  • Mastiff,
  • Mastino Espanol,
  • Mastino Napoletano,
  • Fila Brasileiro,
  • Dogo Argentino,
  • Rottweiler,
  • Tosa Inu,
  • und deren Kreuzungen untereinander sowie deren Kreuzungen mit anderen Hunden

Hinweis:

Hier besteht in Bezug auf die Haltervoraussetzungen kein Unterschied zu den gefährlichen Hunden. Lediglich die Notwendigkeit des Vorliegens besonderer privater oder öffentlicher Interessenlagen ist entbehrlich

Kategorie 3:

Darüber hinaus kann für

  • Hunde, die entgegen § 2 Abs. 3 mit dem Ziel einer gesteigerten Aggressivität ausgebildet, gezüchtet oder gekreuzt worden sind,
  • Hunde, mit denen eine Ausbildung zum Nachteil des Menschen, zum Schutzhund oder auf Zivilschärfe begonnen oder abgeschlossen worden ist,
  • Hunde, die einen Menschen gebissen haben, sofern dies nicht zur Verteidigung anlässlich einer strafbaren Handlung geschah,
  • Hunde, die einen Menschen in Gefahr drohender Weise angesprungen haben,
  • Hunde, die einen anderen Hund durch Biss verletzt haben, ohne selbst angegriffen worden zu sein, oder die einen anderen Hund trotz dessen erkennbarer artüblicher Unterwerfungsgestik gebissen haben,
  • Hunde, die gezeigt haben, dass sie unkontrolliert Wild, Vieh, Katzen oder andere Tiere hetzen, beißen oder reißen

eine Gefährlichkeit durch die zuständige Behörde nach Begutachtung durch einen Amtstierarzt im Einzelfall festgestellt werden.

Kategorie 4:

Große Hunde gemäß § 11 LHundG NRW

  •  alle Hunde, die ausgewachsen eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm oder aber ein Gewicht von mindestens 20 kg erreichen

12.12.2018