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Reisepässe
Reisepass
Für Reisen in bestimmte Länder benötigen Sie einen Reisepass.
Bei Antragstellung ist die persönliche Vorsprache erforderlich. Die Abholung kann jedoch durch eine bevollmächtigte Person, die sich ausweisen kann, erfolgen. Eine Vollmacht können Sie im Downloadservice herunterladen. Bitte denken Sie daran, der bevollmächtigten Person auch Ihren bisherigen Reisepass mitzugeben.
Benötigt werden
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Alter Reisepass, Kinderreisepass oder Personalausweis
Der bisherige Pass wird bei der Aushändigung des neuen Reisepasses eingezogen oder ungültig entwertet und Ihnen wieder ausgehändigt. -
Geburts-, Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde
Bitte bringen Sie vorsorglich eine Urkunde mit. Dies erspart Ihnen eine erneute Vorsprache, falls bei einer Unstimmigkeit ein Datenabgleich erfolgen muss. Bei ausländischen Urkunden wird zudem eine Übersetzung durch eine Übersetzerin oder einen Übersetzer benötigt. Diese müssen in Deutschland öffentlich bestellt oder beeidigt sein. Urkunden und Übersetzungen müssen im Original vorgelegt werden. -
Ein aktuelles biometrietaugliches Passfoto in Form eines QR-Codes von einem zertifizierten Fotografen
Zugelassene Fotografen in der Nähe finden Sie unter folgendem Link https://alfo-passbild.com/fotograf-in-der-naehe/ . Sie erhalten dort einen QR-Code, welcher zur Beantragung mitgebracht werden muss.
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Alternativ kann das Lichtbild (ab einem Alter von sechs Jahren) digital im Bürgerbüro vor Ort erstellt werden. Die Kosten für das digitale Lichtbild vor Ort betragen 6,00 Euro.
Ein papiergebundenes Bild darf nicht mehr genutzt werden!
Wichtig: Bis zum Alter von sechs Jahren muss das Lichtbild bei einem zertifizierten Fotografen erstellt werden. - Zustimmungserklärung
Gegebenenfalls die Zustimmungserklärung des zweiten Erziehungsberechtigten, falls dieser beim Termin nicht anwesend ist (bei Kindern unter 18 Jahren).
Gültigkeit
- Die Gültigkeit von Reisepässen kann nicht verlängert werden.
- Der Reisepass hat eine Gültigkeit von zehn Jahren.
- Für Personen unter 24 Jahren ist er sechs Jahre gültig.
- Ein vorläufiger Reisepass ist nur ein Jahr gültig.
Bearbeitungsdauer
- Bis ein Reisepass abgeholt werden kann, dauert es ab dem Tag der Antragstellung durchschnittlich etwa drei bis fünf Wochen.
- Ein als Expresspass beantragter Reisepass wird innerhalb von vier Werktagen ausgestellt. Für den Expresspass wird eine zusätzliche Gebühr fällig.
- Falls die rechtzeitige Ausstellung eines Reisepasses oder Expresspasses nicht mehr möglich ist, stellen wir Ihnen einen vorläufigen Reisepass aus. Den vorläufigen Reisepass bekommen Sie sofort ausgehändigt, wenn Sie alle erforderlichen Unterlagen vorlegen können.
Bei der Abholung wird der bisherige Reisepass oder Kinderreisepass eingezogen oder ungültig entwertet und Ihnen wieder ausgehändigt.
Reisen mit Kindern
Ab dem 1. Januar 2024 dürfen Kinderreisepässe nicht mehr neu ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe können bis zum Ende ihrer Gültigkeit weiterverwendet werden. Bei Reisen innerhalb der EU genügt für Kinder und Jugendliche ein Personalausweis. Für Reiseziele über die EU hinaus ist in der Regel ein Reisepass erforderlich.
Reiseinformationen
Ob Sie für Ihr Reiseziel einen Reisepass oder ein Visum benötigen oder ob ein Personalausweis ausreicht, erfragen Sie bitte beim Auswärtigen Amt.
Gebühren
- 37,50 Euro für Personen unter 24 Jahren
- 70,00 Euro für Personen ab 24 Jahren
- 26,00 Euro für einen vorläufigen maschinenlesbaren Reisepass
- zuzüglich 32,00 Euro für einen Expresspass
- zuzüglich 22,00 Euro für einen 48-Seitenpass
- zuzüglich 54,00 Euro für einen 48-Seiten-Expresspass
Die Gebühren können bar oder mit der EC-Karte und PIN-Nummer bezahlt werden und sind bei der Antragstellung zu entrichten.
