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Stichwortverzeichnis

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Ausweis

Personalausweis

Ab dem 16. Geburtstag besteht Ausweispflicht. Das bedeutet, man muss im Besitz eines Personalausweises oder Reisepasses sein.

Bei Antragstellung ist die persönliche Vorsprache erforderlich. Die Abholung kann jedoch durch eine bevollmächtigte Person, die sich ausweisen kann, erfolgen. Eine Vollmacht können Sie im Downloadservice herunterladen. Bitte denken Sie daran, der bevollmächtigten Person auch Ihren bisherigen Personalausweis mitzugeben.

Benötigt werden

  • Alter Personalausweis oder Reisepass

    Der bisherige Personalausweis wird bei der Aushändigung des neuen Ausweises eingezogen.

  • Geburts-, Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde

    Bitte bringen Sie vorsorglich eine Urkunde mit. Dies erspart Ihnen eine erneute Vorsprache, falls bei einer Unstimmigkeit ein Datenabgleich erfolgen muss. Bei ausländischen Urkunden wird zudem eine Übersetzung durch eine Übersetzerin oder einen Übersetzer benötigt. Diese müssen in Deutschland öffentlich bestellt oder beeidigt sein. Urkunden und Übersetzungen müssen im Original vorgelegt werden. 

  • Ein aktuelles biometrietaugliches Passfoto in Form eines QR-Codes von einem zertifizierten Fotografen

    Zugelassene Fotografen in der Nähe finden Sie unter folgendem Link https://alfo-passbild.com/fotograf-in-der-naehe/. Sie erhalten dort einen QR-Code, welcher zur Beantragung mitgebracht werden muss.

    Alternativ kann das Lichtbild (ab einem Alter von sechs Jahren) digital im Bürgerbüro vor Ort erstellt werden. Die Kosten für das digitale Lichtbild vor Ort betragen 6,00 Euro.

    Ein papiergebundenes Bild darf nicht mehr genutzt werden!

    Wichtig: Bis zum Alter von sechs Jahren muss das Lichtbild bei einem zertifizierten Fotografen erstellt werden.

  • Zustimmungserklärung

    Gegebenenfalls die Zustimmungserklärung des zweiten Erziehungsberechtigten, falls dieser beim Termin nicht anwesend ist (bei Kindern unter 16 Jahren).

Gültigkeit

  • Die Gültigkeit von Personalausweisen kann nicht verlängert werden.
  • Der Personalausweis hat eine Gültigkeit von zehn Jahren.
  • Für Personen unter 24 Jahren ist er sechs Jahre gültig.

Bearbeitungsdauer

  • Bis ein Personalausweis abgeholt werden kann, dauert es ab dem Tag der Antragstellung etwa zwei bis drei Wochen.
  • Einen vorläufigen maschinenlesbaren Personalausweis bekommen Sie sofort ausgehändigt, wenn Sie alle erforderlichen Unterlagen vorlegen können.

Bei der Abholung ist der alte Personalausweis oder der vorläufige Personalausweis abzugeben.

Personalausweis fertig?

Im Bürgerbüro können Sie abfragen, ob Ihr beantragter Personalausweis fertig ist und abgeholt werden kann. 

Sie haben Ihren Wohnsitz im Ausland?

Deutsche Staatsangehörige, die im Ausland wohnen, können bei der für sie zuständigen Auslandsvertretung einen Personalausweis neu beantragen, ändern oder als verloren melden. Sie können dort auch die elektronischen Zusatzfunktionen des Personalausweises aktivieren oder deaktivieren lassen oder die persönliche PIN ändern. Das Auswärtige Amt Berlin hält für Sie wichtige Hinweise und eine Übersicht über die zuständigen Personalausweisbehörden im Ausland bereit.

Personalausweise für Deutsche mit Wohnsitz im Ausland

Sperren der Online-Ausweisfunktion im Verlustfall

Bei Verlust oder Diebstahl müssen Sie die Abschaltung der elektronischen Identifikationsfunktion (eID-Funktion) veranlassen. Hierfür müssen Sie persönlich bei der Meldebehörde vorsprechen oder die kostenfreie Sperrhotline 116116 anrufen.

PIN ändern, Online-Ausweisfunktion zu- oder abschalten

Ausweisinhaberinnen und Ausweisinhaber können im Nachhinein bei Bedarf die PIN ändern und jederzeit die eID-Funktion einschalten oder ausschalten lassen. Sprechen Sie dazu einfach in einem Bürgerbüro Ihrer Wahl vor und bringen Ihren Personalausweis mit.

Gebühren

  • 22,80 Euro für Personen unter 24 Jahren
  • 37,00 Euro für Personen ab 24 Jahren
  • 10,00 Euro für einen vorläufigen Personalausweis

Die Gebühren können bar oder mit der EC-Karte und PIN-Nummer bezahlt werden und sind bei der Antragstellung zu entrichten.

Rechtliche Voraussetzungen