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In der jüngsten Vergangenheit ist erneut die Diskussion über Arzneimittel-Rückstände im Abwasser aufgeflammt. Hiermit möchten die Stadtwerke Hilchenbach, gemäß § 4 der Satzung der Stadt Hilchenbach über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentlichen Abwasseranlagen vom 4. Juni 1991 in der zur Zeit geltenden Fassung, an Sie appelieren, in die öffentliche Abwasseranlage keine Medikamente und pharmazeutischen Produkte einzuleiten.
Es wird gebeten dafür Sorge zu tragen, dass Reste von Arzneimitteln über die Restmülltonne zu entsorgen sind, weil sie dann regelmäßig in Müllverbrennungsanlagen beseitigt werden. Insbesondere ist es kein Umweltschutz, wenn zum Beispiel kleine Glasflaschen mit Resten eines Antibiotikums im Waschbecken ausgespült werden, um diese kleinen Glasflaschen in den Glascontainer werfen zu können oder nicht benutzte Tabletten in der Toilette schlichtweg herunter gespült werden.
Die Kläranlagen sind grundsätzlich nicht darauf ausgelegt, die Reste von nicht eingenommenen oder ungebrauchten Medikamenten vollständig aus dem Abwasser zu entfernen. Der Entsorgungsweg über das Restmüllgefäß ist daher eindeutig der richtige und umweltgerechte Entsorgungsweg.
Weitere Informationen zu den Abfallarten finden Sie hier.