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Wichtige Mitteilung für Grundstückseigentümer/innen zur Umweltverträglichen Abwasserbeseitigung
Im Interesse einer umweltverträglichen und problemlosen Abwasser- und Niederschlagswasserbeseitigung möchten die Stadtwerke Hilchenbach wie folgt informieren:
Ohne Rücksprache mit den Stadtwerken Hilchenbach sollte keine Abweichung von der bisher praktizierten Entwässerungsform auf den Grundstücken vorgenommen werden. Dies gilt insbesondere auch für Flächen, von denen Niederschlags-, also im Wesentlichen Regenwasser, in die öffentliche Kanalisation abgeleitet wird. Somit sollten auch Veränderungen der Oberflächen und der baulichen Anlagen mit den Stadtwerken abgeklärt werden.
Die angeregte Abstimmung der vorgenannten Maßnahmen verhindert Vernässungsschäden, sowohl auf den Grundstücken, als auch an Gebäuden und steht in Einklang mit der neuesten Rechtsprechung, wonach der Grundstückseigentümer verpflichtet ist, auch das gesamte Niederschlagswasser der Gemeinde zwecks Beseitigung zu überlassen und folglich auch alle damit im Zusammenhang stehenden Arbeiten zuvor mit ihr abstimmen sollte.
Die Stadtwerke Hilchenbach möchten durch ihre Mithilfe dazu beitragen, Vernässungsschäden und hieraus resultierende Streitigkeiten zwischen den Grundstückseigentümern/Nutzungsberechtigten zu vermeiden.