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Stadtwerke Hilchenbach
Die Stadtwerke Hilchenbach informieren - Badebeckenwasser ist Abwasser!
In den letzten Jahren ist der heimische Garten zu einer beliebten Urlaubsregion geworden. Bei sommerlichen Temperaturen lädt ein eigenes Badebecken zur Abkühlung ein. Für die Befüllung von Badebecken gibt es jedoch besondere gesetzliche Bestimmungen, welche Jedermann neben dem Badevergnügen beachten muss.
Die Befüllung der Becken darf nicht über die bei den Stadtwerken Hilchenbach angemeldeten Gartenwasserzählern erfolgen. Dieses Wasser dient ausschließlich der Garten- und Pflanzenbewässerung. Badebeckenwasser gilt per Gesetz als Abwasser, eine Entnahme über einen Gartenwasserzähler kann daher strafrechtlich geahndet werden.
Bei mobilen oder eingebauten Becken wird das Wasser zumeist mit einer Vielzahl von unterschiedlichen Chemikalien versetzt, die dafür sorgen sollen, dass es klar und keimfrei bleibt. Es sind Belastungen durch Desinfektionsmittel, wie Chlor, Aktivchlor, Perchlorat sowie Mittel zur Steuerung des pH-Werts, Flockungsmittel, Biozide gegen Algenwachstum und ähnliche Mittel zu erwarten. Die eingesetzten Stoffe dürfen nicht in das Grundwasser oder in Oberflächengewässer gelangen. Diese Einsatzstoffe sind mit äußerster Sorgfalt und unter Beratung von Fachkundigen anzuwenden.
Wasser aus Bade- und Schwimmbecken sowie behandeltes Beckenwasser muss über den Schmutz- oder Mischwasserkanal entsorgt werden. Die Einleitung in einen Regeneinlauf der Straße mit Anschluss an einen Regenwasserkanal ist unzulässig. Vor der Einleitung in die öffentliche Kanalisation aus Becken mit einem Volumen größer als 10 m³ ist die zuständige Wasserbehörde zu kontaktieren, um den weiteren Ablauf zu besprechen.
Abwasser im Sinne der geltenden Entwässerungssatzung ist unter anderem das durch häuslichen, gewerblichen, landwirtschaftlichen oder sonstigen Gebrauch in seinen Eigenschaften verändertes Wasser (Schmutzwasser). Auch wenn das ehemalige Leitungs-/Frischwasser, mit dem das Becken befüllt wurde, nicht aktiv chemisch behandelt wird, so ist es zum Beispiel alleine durch seinen üblichen „Bade-Gebrauch“ durch die Vermischung von Schweiß, Sonnencreme, Sand oder sonstigen Körperflüssigkeiten in seinen Eigenschaften verändert – damit ist dieses Wasser bei der Entledigung als Abwasser zu qualifizieren.
Demnach ist das Schwimmbeckenwasser der öffentlichen Kanalisation zuzuführen; dies beispielsweise mit Hilfe einer handelsüblichen Pumpe oder mit einem direkten Anschluss in die öffentliche Abwasseranlage über die vorhandenen Grundstücksentwässerungsanlagen.
Für weitere Informationen oder Rückfragen steht Heiner Wetz, Betriebsleiter der Stadtwerke, Telefonnummer 02733/288-173, gerne zur Verfügung.