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Am 16. März 2005 ist das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) in Kraft getreten. Dieses regelt die Entsorgung ausgedienter Elektro- und Elektronikgeräte ab 2006.
Wesentliche Neuerung für die Bürger ist, dass sie Elektro-Altgeräte nicht mehr - wie bisher - mit dem üblichen Sperr- oder Restmüll abgeben dürfen. Neben größeren Geräten gilt diese Bestimmung auch für alle kleineren, elektrisch betriebenen Geräte, wie zum Beispiel Toaster, Haartrockner und Elektro-Zahnbürsten, bis hin zu Leuchtstoffröhren und Energiesparlampen.
Kennzeichnung getrennt zu entsorgender Geräte
Kennzeichen für gesondert zu entsorgenden Elektroabfall
Was getrennt zu sammeln und zu entsorgen sowie wiederzuverwerten ist, erfährt der Verbraucher in Zukunft durch eine entsprechende Kennzeichnung.
Die Hersteller versehen diese Elektro- und Elektronikgeräte mit einem Kennzeichen und zwar einer durchgestrichenen Abfalltonne, wie auf der nebenstehenden Grafik.
Wiederzuverwerten sind aber auch alle bereits jetzt vorhandenen und noch nicht entsprechend gekennzeichneten Elektro- und Elektronik-Altgeräte.