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Sperrgutabfuhr
Abholung per Anforderung
Seit 1. Januar 2005 erfolgt die Einsammlung und Beförderung von sperrigen Abfällen (Sperrmüll) in Hilchenbach sehr erfolgreich aufgrund einer Anforderung durch die einzelnen Haushalte.
Formulare für die Anforderung der SperrgutentsorgungSie können für die zweimal pro Jahr mögliche Anforderung auch die hier zur Verfügung gestellten Formulare verwenden!
Online-Anmeldeformular
Am einfachsten ist, Sie nutzen das folgende Online-Eingabeformular für Ihre Anforderung. Bitte denken Sie dabei daran, dass Sie alle mit einem * versehenen Felder ausfüllen.
Zum Sperrgut gehören:
Alle sperrigen Hausratabfälle, die infolge ihrer Größe nicht in die genormten 240 Liter-Abfallgefäße passen, zum Beispiel Matratzen, Kinderwagen, Ofenrohre, Lampen, Wannen, Teppichläufer und so weiter. Eisenschrott können Sie ebenfalls zu den Sperrgutterminen gesondert an die Straße legen. Unter anderem gehören hierzu Fahrräder.
Das Sperrgut darf nicht länger als zwei Meter und schwerer als 50 Kilogramm sein.
Nicht zum Sperrgut gehören:
Bodenbeläge und Ähnliches aus Linoleum sowie Teppiche, häusliche Abfälle, Bäume, Teile von Bäumen, Gartenabfälle, sämtliche Teile, die von Bau- und Umbauarbeiten herrühren wie Steine, Türen, Holzgebälk, Zäune, Abflussrohre und so weiter, Öfen, Herde (es sei denn, die Schamottsteine fehlen), Autoteile, Motorräder, Mopeds, Autowracks und Reifen, Öltanks, große Fässer, gewerbliche Betriebsabfälle aller Art aus Fabriken, Werkstätten, Gewerbebetrieben und dergleichen, Erde, Torf und Kehricht.
Elektroschrott aller Art bis hin zu Leuchtstoffröhren sowie Batterien und andere Schadstoffe sind bei den gesonderten Sammlungen abzugeben.
Komplette Haushaltsauflösungen werden nicht abgefahren.Die haushaltsübliche Menge pro Abfuhr beträgt 6 cbm (Kubikmeter).
Bei Winterwetter gilt:
Die Abfuhrunternehmerin und die Stadt Hilchenbach hoffen, dass die Abfuhr nicht zu sehr beeinträchtigt wird. Um Verständnis und Unterstützung durch sachgerechte Bereitstellung des Sperrgutes wird gebeten.
Zwei Anforderungen pro Jahr möglich!
Zwei Anforderungskarten an das Unternehmen sind dem Abfallkalender beigefügt. Die Abfuhrtermine, die von jedem Haushalt zweimal jährlich in Anspruch genommen werden können, werden nach Anforderung von dem Entsorgungsunternehmen mitgeteilt. Da die Abholung möglichst wirtschaftlich geplant wird, kann dies bis zu maximal 6 Wochen dauern.
Das Sperrgut ist an den mit dem Abfuhrunternehmen vereinbarten Abholterminen am Straßenrand so zu lagern, dass die Verkehrsteilnehmer nicht gefährdet werden. Die Abfuhr erfolgt in der Zeit von 6.00 Uhr bis 19.00 Uhr. Es werden die an den Straßen bereitstehenden Gegenstände aufgeladen. Für eventuell mit abgefahrene Gefäße, die lediglich zum Entleeren bereitgestellt wurden, können keine Ersatzansprüche geltend gemacht werden.
Schrott ist getrennt vom übrigen Sperrmüll aufzustellen.