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Bauleitplanung: Flächennutzungsplan und Bebauungspläne

Was ist Bauleitplanung?

Auszug aus § 1 des Baugesetzbuches (BauGB):

„Aufgabe der Bauleitplanung ist es, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in der Gemeinde (...) vorzubereiten und zu leiten.

Bauleitpläne sind der Flächennutzungsplan als vorbereitender Bauleitplan und der Bebauungsplan als verbindlicher Bauleitplan.

Die Gemeinden haben die Bauleitpläne aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist.“

Was ist der Flächennutzungsplan?

Auszug aus § 5 BauGB:

„Im Flächennutzungsplan ist für das ganze Gemeindegebiet die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde in den Grundzügen darzustellen.“

Der Flächennutzungsplan bildet die Grundlage für die Bebauungspläne, daher wird er als vorbereitender Bauleitplan bezeichnet. Dargestellt sind die langfristig geplanten Nutzungen im gesamten Gemeindegebiet, wobei diese Darstellungen von Wohnbaufläche, Mischbaufläche, Gewerbefläche, Waldfläche, Fläche für die Landwirtschaft und so weiter nur flächenhaft und nicht parzellenscharf vorgenommen werden.

Der Flächennutzungsplan wird von der Bezirksregierung Arnsberg genehmigt, hat jedoch keinen Satzungscharakter.

Was ist ein Bebauungsplan?

Auszug aus § 9 BauGB;

„Der Bebauungsplan enthält die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung. Bebauungspläne sind aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln.“

Die Gemeinde erlässt den Bebauungsplan gemäß § 10 Absatz 1 BauGB als Satzung. Er gilt daher im Gegensatz zum Flächennutzungsplan als Rechtsnorm.

Der Bebauungsplan regelt unmittelbar die Bodennutzung der in seinem Geltungsbereich liegenden Grundstücke. Festgesetzt werden können unter anderem die Art und das Maß der baulichen Nutzung (Allgemeines Wohngebiet, Anzahl der Vollgeschosse, Grundflächenzahl und so weiter), die Bauweise (Baugrenzen und Baulinien), die Verkehrsflächen, die Grünflächen und so weiter.

Der Festsetzungskatalog sowie die Darstellung sind in § 9 BauGB sowie der Baunutzungsverordnung (BauNVO) und der Planzeichenverordnung (PlanzV) geregelt.

Drei verschiedene Bebaungsplanverfahren möglich!

Die beispielhaften Abläufe von drei verschiedenen Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplans, also "normales“ Verfahren, vereinfachtes Verfahren nach § 13 BauGB und beschleunigtes Verfahren nach § 13a BauGB, sind in den unter Download-Dokumente bereitgestellten Informationen dargestellt.

Hinweise:

Alle auf diesen Seiten als Download-Dokumente zum Herunterladen bereitgestellten Pläne und Unterlagen dienen unverbindlichen Informationszwecken nach § 4a Absatz 4 BauGB beziehungsweise § 10 Absatz 3 BauGB. Allein die Originalpläne sind rechtlich verbindlich und können im Rathaus eingesehen werden.

Die Stadtverwaltung informiert über Bebauungsplanverfahren und -fortschritte üblicherweise im Amtlichen Bekanntmachungsblatt. Dieses erscheint etwa monatlich und ist in diesem Internet-Auftritt herunter zu laden. Ohne Gewähr erfolgt eine Veröffentlichung auch im Folgenden, sofern aktuell Bürgerbeteiligungen laufen.

Aktuelle Bauleitplanung:

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