Seiteninhalt

Aktuelle Bauleitpläne

Vorhabenbezogene Bebauungspläne

--

Aktuelle Bebauungsplanänderungen

Bebauungsplan der Stadt Hilchenbach Nr. 35 „Am Rauhen Berg“, 9. (vereinfachte) Änderung, Stadtteil Helberhausen
Bekanntmachung der Offenlegung gemäß § 13 Absatz 2 BauGB in der Zeit vom 6. Oktober 2025 bis 20. Oktober 2025

Verfahren
Der Bebauungsplan Nr. 35 „Am Rauhen Berg“, 9. (vereinfachte) Änderung wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB aufgestellt.

Beschluss
Der Rat der Stadt Hilchenbach hat in seiner Sitzung am 10. September 2025 gemäß der Verwaltungsvorlage (Vorlage-Nr. 902/11) folgenden Beschluss gefasst:

 „a)  Beschluss über die Billigung des Plan- und Begründungsentwurfs
       Der Rat der Stadt Hilchenbach billigt den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 35 " Am Rauhen Berg ", 9. (vereinfachte) Änderung, Stadtteil Helberhausen sowie den Begründungsentwurf in der der Vorlage als Anlage beigefügten Fassung.

b)    Offenlagebeschluss
       Der Rat der Stadt Hilchenbach beschließt den Entwurf des Bebauungsplanes und den Begründungsentwurf nach § 13 Absatz 2 Nummer 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die betroffenen Behörden und Träger öffentlicher Belange sind nach § 13 Absatz 2
       Nummer 3 BauGB von der Auslegung zu benachrichtigen und um Stellungnahme zu bitten.“

Rechtsgrundlagen

  • § 13 Absatz 2 in Verbindung mit § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) vom 3. November 2017 (BGBl. I, Seite 3634) in der zur Zeit gültigen Fassung
  • § 7 und § 41 Absatz 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14. Juli 1994 (GV NRW Seite 666, SGV NRW 2023) in der zur Zeit gültigen Fassung
  • Verordnung über die öffentliche Bekanntmachung von kommunalem Ortsrecht (BekanntmVO) vom 26. August 1999 (GV. NRW. Seite 516) in der zur Zeit gültigen Fassung

Geltungsbereich
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 35 „Am Rauhen Berg“ liegt im Stadtteil Helberhausen und umfasst die Flurstücke 487 und 488 (teilweise) der Flur 2, Gemarkung Helberhausen . Das Gebiet ist aus der nachfolgenden Planzeichnung (ohne Maßstab) ersichtlich.

Ziele der Planung
Der geplante Anbau an das Bestandsgebäude, welcher den bestehenden Carport zu einer funktionalen Einheit mit dem Wohnhaus erweitern soll, liegt außerhalb dieser Baugrenzen und somit auf einer nicht überbaubaren Fläche. Ziel der geplanten Änderung ist es, den bestehenden Carport entlang der vorhandenen Flucht nach Westen zu verlängern, aufzustocken und als baulichen Anbau in die bestehende Wohnhausstruktur zu integrieren. Dies ermöglicht eine maßvolle Erweiterung des bestehenden Wohnraums, welche sich an der vorhandenen Gebäudeform und -nutzung orientiert und sich harmonisch in das Ortsbild von Helberhausen einfügt. Die städtebauliche Zielsetzung dieser Maßnahme besteht darin, die bauliche Nutzung in einem bereits erschlossenen, privat genutzten Bereich sinnvoll zu ergänzen. Dabei handelt es sich um eine punktuelle Anpassung innerhalb eines einzelnen Grundstücks, welches sich in Privateigentum befindet. Konflikte mit Nachbargrundstücken oder Baulasten bestehen nicht.

Bekanntmachungsanordnung
Der vorstehende Billigungs- und Offenlagebeschluss zum Bebauungsplan Nr. 35 „Am Rauhen Berg“, Stadtteil Helberhausen wird hiermit gemäß § 13 Absatz 2 BauGB bekannt gemacht.

Planauslegung
Es wird das vereinfachte Planverfahren nach § 13 BauGB durchgeführt.
Von der frühzeitigen Bürgerbeteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB wird abgesehen.
Der Planentwurf einschließlich Begründung wird im Internet in der Zeit vom 6. Oktober 2025 bis 20. Oktober 2025 hier online veröffentlicht. 

Weiterhin erfolgt die Bereitstellung der Planunterlagen auf dem Landesportal www.bauleitplanung.nrw.de.

Zusätzlich erfolgt die öffentliche Auslegung im gleichen Zeitraum im Rathaus der Stadt Hilchenbach, Markt 13, 57271 Hilchenbach - Zimmer 122, während der folgenden Öffnungszeiten:

Montag und Donnerstag von 8.30 Uhr bis 16.00 Uhr,
Dienstag und Freitag von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und
Mittwoch von 8.30 Uhr bis 18.00 Uhr

Nach § 13 Absatz 2 BauGB in Verbindung mit § 3 Absatz 2 BauGB kann die Öffentlichkeit sich während der Auslegungsfrist über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung informieren und eine Stellungnahme abgeben. Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist gemäß § 3 Absatz 2 BauGB abgegeben werden. Sie können elektronisch übermittelt, schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Bei Abgabe der Stellungnahme per E-Mail verwenden Sie bitte folgende Adresse unter Angabe des vollständigen Namens mit Anschrift: info@hilchenbach.de.

Über die eingegangenen Stellungnahmen entscheidet der Rat der Stadt Hilchenbach.

Übereinstimmungserklärung

Der Wortlaut des vorstehenden Billigungs- und Offenlagebeschlusses stimmt mit dem Beschluss des Rates vom 10. September 2025 gemäß § 2 Absatz 3 BekanntmVO überein. Der Beschluss ist ordnungsgemäß zustande gekommen (§ 2 Absätze 1 und 2 BekanntmVO).

Hinweise

1.    Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können nach § 4a Absatz 5 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

2.    Gemäß § 13 Absatz 3 BauGB wird von der Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4, von dem Umweltbericht nach § 2a, von der Angabe nach § 3 Absatz 2, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 Absatz 5 und § 10 Absatz 4 BauGB abgesehen. Ebenfalls abgesehen wird von der Überwachung der erheblichen Umweltauswirkungen nach § 4c BauGB.

3.    Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Datenschutzgesetz NRW. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt bzw. auf der Internetseite der Stadt Hilchenbach zur Aktuellen Bauleitplanung heruntergeladen werden kann.

Neuaufstellung des Flächennutzungsplans der Stadt Hilchenbach 

Beschluss
Der Infrastrukturausschuss der Stadt Hilchenbach hat in seiner Sitzung am 21. August 2024 gemäß der Verwaltungsvorlage (Vorlage-Nr. 729/11) folgenden Beschluss gefasst:

Beschluss über den Inhalt des Flächennutzungsplans der Stadt Hilchenbach“
Der Infrastrukturausschuss der Stadt Hilchenbach billigt den Entwurf der Neuaufstellung des Flächennutzungsplans der Stadt Hilchenbach sowie den Entwurf der Begründung in der hinterlegten Fassung.

Rechtsgrundlagen
§ 3 Absatz 1 und 3 Baugesetzbuch (BauGB) vom 3. November 2017 (BGBl. I, Seite 3634) in der zurzeit gültigen Fassung

  • § 7 und § 41 Absatz 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14. Juli 1994 (GV NRW Seite 666, SGV NRW 2023) in der zurzeit gültigen Fassung
  • Verordnung über die öffentliche Bekanntmachung von kommunalem Ortsrecht (BekanntmVO) vom 26. August 1999 (GV. NRW. Seite 516) in der zurzeit gültigen Fassung

Geltungsbereich
Der Geltungsbereich der Neuaufstellung des Flächennutzungsplans der Stadt Hilchenbach umfasst das gesamte Stadtgebiet von Hilchenbach. Das Gebiet ist aus der folgenden Planzeichnung (ohne Maßstab) ersichtlich:


Ziele der Planung
Der bisher wirksame Flächennutzungsplan stammt aus dem Jahr 1975. Da sich seit 1975 die Rechtslage sowie auch die Realnutzung mancher Flächen geändert hat, wird der Flächennutzungsplan der Stadt Hilchenbach neu aufgestellt. Ziel ist es, mit der Neuaufstellung des Flächennutzungsplans, eine Basis für eine nachhaltige Stadtentwicklung für die nächsten 20 Jahre zu schaffen.

Bekanntmachungsanordnung
Der vorstehende Beschluss des Inhalts der Neuaufstellung des Flächennutzungsplans der Stadt Hilchenbach, wird hiermit, gemäß § 3 Absatz 2 BauGB bekannt gemacht.

Übereinstimmungserklärung
Der Wortlaut des vorstehenden Beschlusses stimmt mit dem Beschluss des Infrastrukturausschusses vom 21. August 2024 gemäß § 2 Absatz 3 BekanntmVO überein. Der Beschluss ist ordnungsgemäß zustande gekommen (§ 2 Absätze 1 und 2 BekanntmVO).