Seiteninhalt

Verkauf von städtischen Immobilien

Hilchenbach fördert Ansiedlung junger Familien

Die Eigenheimzulage ist weggefallen und die Mehrwertsteuer wurde erhöht. Häufig genannte Gründe, warum sich in vielen Regionen immer weniger Menschen entschließen können, neu zu bauen. Dies gilt auch in Hilchenbach.

Grund genug für die Stadt Hilchenbach etwas gegen diesen Trend zu tun. Seit 2007 gewährt diese beim Kauf von städtischen Grundstücken und Gebäuden einen Bonus, ein sogenanntes Baugeld.

Bei diesem vom Hauptausschuss unterstützten Angebot, sind aber nicht nur die Zahl der Neubauten im Blick. Auch der demografische Wandel mit einer zurückgehenden und älter werdenden Bevölkerung haben den Bürgermeister angeregt, ein erstes Zeichen zu geben, dass die Stadtverwaltung aktiv gegensteuern will. In den Genuss des Preisnachlasses können nämlich nur Familien mit Kindern kommen. "Mit der finanziellen Förderung der Ansiedlung von Familien gehen wir neue Wege. Wir wollen erreichen, dass das attraktive Wohnumfeld mit viel Natur und das gut ausgebaute Freizeitangebot in unserer Stadt von mehr Menschen genutzt wird, die auch in Hilchenbach wohnen", so der Bürgermeister. 

Dabei kann die finanziell nicht gerade auf Rosen gebetete Stadt nicht aus dem vollen Schöpfen: "Sicherlich kann unser Preisnachlass nicht die Eigenheimzulage ersetzen. Aber besonders für kinderreiche Familien können wir so zur Finanzierung eines Neubauprojektes schon einen beachtenswerten Beitrag leisten."

Konkret gewährt die Stadt Hilchenbach einen Nachlass vom Grundstückskaufpreis in Höhe von 1.500 Euro für das erste kindergeldberechtigte Familienmitglied unter 18 Jahren bei einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 84.000 Euro brutto pro Jahr. 1.000 Euro gibt es für jedes weitere kindergeldberechtigte Familienmitglied unter 18 Jahren. Der Nachlass erfolgt auf formlosen Antrag mit entsprechender Nachweisführung, zum Beispiel durch Vorlage der Geburtsurkunde, im Zuge der Bewerbung zum Erwerb des Baugrundstückes.

Das Baugeld können die Bauwilligen direkt vom Kaufpreis abziehen, so dass sich die Förderung sofort positiv auf die Finanzierung des Bauprojektes auswirkt, obwohl eine Bebauungsverpflichtung erst innerhalb von zwei Jahren nach dem Vertragsabschluss besteht.

Sollte innerhalb von fünf Jahren, gerechnet ab Bezugsfertigkeit des Wohnhauses, eine Veräußerung des Grundstücks erfolgen, ist das erhaltene Baugeld an die Stadt Hilchenbach zurück zu zahlen.