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Energetische Nutzung von Holz

Holz - eine umweltfreundliche Energiesparlösung!

Die Landwirtschaftskammer NRW hat auf die umweltfreundliche Alternative "Heizen mit Holz" und die dazugehörigen Fördermöglichkeiten (bis zu 40%) durch Bund und Land hingewiesen:

Sind wichtige Stichtage für Ihre Heizung überschritten oder planen Sie aus anderen Gründen einen Heizungsaustausch?

Müssen Sie Ihre Heizungsanlage aufgrund der Vorschriften des Bundesimmissionsschutzgesetzes oder der Energieeinsparverordnung ersetzen? Wenn ja, haben Sie über die Alternative "Heizen mit Holz" nachgedacht?

Seit dem 1. November 2004 müssen Heizungen, die die vorgeschriebenen Abgasverlustwerte nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (bis 25 kW max. 11 %-, über 25 kW max. 10 % Abgasverluste) nicht einhalten, durch neue Anlagen ersetzt werden.

Weitere Anforderungen an die Heizanlagen sind durch die Energieeinsparverordnung (EnEV) entstanden. Mit der EnEV, die am 01.02.2002 in Kraft getreten ist, fordert der Gesetzgeber seine Bürger zum Energiesparen auf. Die EnEV legt neue Standards für Gebäuden und Anlagen fest, die deutlich über den bisherigen Anforderungen liegen. So mussten/müssen Eigentümer von Gebäuden Heizkessel, die mit flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen beschickt werden und vor dem 1. Oktober 1978 eingebaut oder aufgestellt worden sind, bis zum 31.12.2006 (bei Einhaltung bestimmter Grenzwerte bis 31.12.2008) aus dem Betrieb nehmen.

Die Energiesparlösung: Heizen mit Holz

Allein in Nordrhein Westfalen sind rund 500.000 veraltete Heizungsanlagen betroffen. Wenn Sie zu den Hauseigentümern gehören, die Ihre Heizanlage erneuern müssen, dann denken Sie über die Alternative "Heizen mit Holz" nach. Holz ist ein umweltfreundlicher CO2 neutralen Energieträger, bei dem es im Vergleich zu Öl keine Gefahren beim Transport und bei der Lagerung gibt. Mittlerweile werden vollautomatisch beschickte Holzhackschnitzel- und Holzpellet-Heizanlagen mit hohem Bedienungskomfort auf dem Markt angeboten.

Für die Versorgung von Ein- und Zweifamilienhäusern sind Holzpellet-Heizanlagen geeignet. Die Holzpellets (zylindrische Presslinge aus naturbelassenem Holz) werden vom Lagerraum, der in etwa die Ausmaße eines herkömmlichen Öltanks hat, entweder über eine Förderschnecke oder pneumatisch in den Verbrennungsraum geführt. Die Zuführung der Pellets in den Verbrennungsraum, die Verbrennung und die Entaschung werden vollautomatisch gesteuert. Für kleinere Wohneinheiten bietet der Markt Pelleteinzelöfen an, in deren hinterem Teil sich ein Tank befindet, mit dessen Inhalt die Anlage ca. zwei bis drei Tage betrieben werden kann. In Nordrhein Westfalen gibt es mittlerweile zwei Pelletproduktionsanlagen und zahlreiche Lieferanten, so dass die Versorgung mit Holzpellets gesichert ist. Durch die Einhaltung von Normen wird die Qualität der Holzpellets gewährleistet, die für den störungsfreien Betrieb der Anlage nötig ist. Die Brennstoffkosten für Holzpellets liegen zur Zeit bei etwa 3,0 bis 3,6 Cent pro kWh. Die Investitionskosten liegen etwas höher als die von herkömmlichen Öl- oder Gasheizungen, werden aber durch eine Förderung von Bund und Land weitestgehend ausgeglichen.

Für die Versorgung von größeren Wohneinheiten und

Betrieben eignen sich besonders vollautomatisch beschickte Holzhackschnitzelheizanlagen. Die Hackschnitzel werden über einen Lagerraum mit einer Förderschnecke in die Heizanlage transportiert. Die Investitionskosten liegen deutlich über denen von Pelletheizanlagen, werden aber durch die geringeren Brennstoffkosten der Hackschnitzel schnell ausgeglichen. Die Brennstoffkosten der Hackschnitzel sind abhängig von ihrer Herkunft (Alt- und Restholz, Holz aus der Landschaftspflege, Waldholz) und schwanken zwischen 0,2 Cent pro kWh bis 1,1 Cent pro kWh.

Das Land Nordrhein-Westfalen hat über die Holzabsatzförderrichtlinie schon weit über 1500 Holzpelletheizanlagen und mehrere hundert Holzhackschnitzelheizanlagen gefördert.

Förderung

Die Bewilligungsbehörde für die Holzabsatzförderrichtlinie ist die Untere Forstbehörde, in deren Hoheitsgebiet die Anlage errichtet werden soll. Diese stehen Ihnen für Fragen gerne zur Verfügung. Die Bundesförderung wird über die Bundesanstalt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) abgewickelt.

Nähere Informationen und Antragsformulare für die Holzabsatzförderrichtlinie und  für das Marktanreizprogramm des Bundes abrufen. Allgemeine Information erhalten Sie auch von der  Landesinitiative Zukunftsenergien, die gemeinsam mit dem Umweltministerium und in Kooperation mit der Energieagentur NRW die Aktion Holzpellets gestartet hat. 

Die Stadt Hilchenbach fördert im Rahmen des Umweltfonds ebenfalls Projekte, die der Umwelt zu Gute kommen.

Haben Sie Fragen?
Die Stadtverwaltung berät Sie gerne. Ihr Ansprechpartner bei der Stadt Hilchenbach ist der Energieberater.