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Stadtverwaltung und Feuerwehr - ein starkes Team!

Löschwasserversorgung im Hilchenbacher Stadtgebiet:
Verschiedene Lösungen bis hin zur Unterstützung durch Landwirte notwendig!

Wie jede andere Stadt und Gemeinde auch, ist die Stadt Hilchenbach nach dem Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) verpflichtet, für eine den örtlichen Verhältnissen angemessene Löschwasserversorgung im Stadtgebiet zu sorgen.

Sind darüber hinaus besondere Objekte, in erster Linie Gebäude, mit erhöhter Brandlast oder Brandgefährdung vorhanden, so ist die Eigentümerin oder der Eigentümer für die Bereitstellung des zusätzlich benötigten Löschwassers verantwortlich. Zum Thema wird dies bei dem zuständigen Sachbearbeiter Horst Limper und seinem neuen Kollegen Karsten Lewitz konkret immer dann, wenn Bauanträge für Neu- oder Umbauten im Zuge des Genehmigungsverfahrens von der Stadt Hilchenbach auf ausreichende Löschwasserversorgung zu überprüfen sind.

Bei einem geplanten  Neu- oder Umbauvorhaben muss die Stadt Hilchenbach also immer eine Stellungnahme zur vorhandenen Grundversorgung mit Löschwasser abgeben. Hierzu führen die Stadtwerke Hilchenbach im Umkreis von 300 Metern um die geplante Maßnahme eine Messung an den dort vorhandenen Hydranten durch. Zusammen mit der durchgeführten Klassifizierung des Baugebiets steht dann fest, ob eine Grundversorgung mit Löschwasser gewährleistet ist.

Im ersten Moment denkt man, dass überall entsprechende Hydranten zur Entnahme aus dem Trinkwasser-Versorgungsnetz installiert sind. Das gilt auch grundsätzlich. Daher überprüfen die örtlichen Feuerwehreinheiten in allen Stadtteilen bei der jährlichen „Hydrantenschau“ die Funktionsfähigkeit. Hierbei festgestellte Mängel werden umgehend an die Stadtwerke weitergegeben. Diese kümmern sich dann um die Behebung. Mit Unterstürtzung der Stadtwerke stellt die Freiwillige Feuerwehr somit schon eine große Verfügbarkeit von Löschwasser und damit Hilfe für den Fall der Fälle, also den Brandfall, sicher.

Doch so einfach ist es nicht, wie Horst Limper deutlich macht: „Dass Wasser aus dem Trinkwassersystem vorhanden ist, bedeutet nicht immer, dass es auch für das Löschen eines Brandes ausreichend verfügbar ist.“ Insbesondere für die nachhaltige Brandbekämpfung ist deshalb sicherzustellen, dass eine ausreichende Menge an Löschwasser verfügbar ist, wenn das mitgeführte Löschwasser der Feuerwehrlöschfahrzeuge zur Erstbekämpfung aufgebraucht ist.

„Wichtig ist dies zuallererst im Bereich der Wohngebiete, wo es um Menschenleben gehen kann. Hier ist im Hilchenbacher Stadtgebiet grundsätzlich genügend Trinkwasser aus dem Leitungsnetz der Stadtwerke verfügbar“, beruhigt Karsten Lewitz, der gleichzeitig einer der stellvertretenden Leiter der Freiwilligen Feuerwehr Hilchenbach und damit ein erfahrener Fachmann ist und über eigene Erfahrungen bei der Brandbekämpfung verfügt. „Weiterhin benötigen wir aber auch Löschwasser in größeren Mengen für unsere gewerblichen Objekte wie Firmenhallen oder Hotelbetriebe. Hier wird aber häufiger von der Bereitstellung im Netz weniger Trinkwasser benötigt, als in Wohngebieten. Für den Fall, dass es dort brennt, müssen wir daher an manchen Stellen im Stadtgebiet Sammelbecken mit Wasserreserven speziell zur Brandbekämpfung vorhalten.“ Diese Reservoire sind zum einen die sogenannten Löschwasserteiche, also offene Teichanlagen, aus denen im Bedarfsfall Löschwasser entnommen werden kann.

Zusätzlich wurde zum anderen vor einigen Jahren im Gewerbegebiet Vordere Insbach im Stadtteil Allenbach von der Stadt Hilchenbach bereits eine Zisterne mit 100 Kubikmeter Fassungsvermögen installiert. Sie wird von der Feuerwehr regelmäßig bei Übungen genutzt und die Befüllung sichergestellt, damit im Bedarfsfall Löschwasser da ist.

Aktuellstes Beispiel dafür, wie aufwändig die Sicherstellung der Löschwasserversorgung sein kann, ist die vor Kurzem auf dem Gillerberg erfolgte Bereitstellung Zisterne, die 250 Kubikmeter Wasser aufnimmt und bereitstellt. Notwendig geworden ist diese für die Umbaumaßnahme der ehemaligen Gaststätte „Liftschänke“.

„Eine ausreichende Löschwasserversorgung ist aus zwei Gesichtspunkten notwendig“, macht Horst Limper deutlich und erläutert: „Sie ist einerseits Auflage für eine Baugenehmigung durch den Kreis Siegen-Wittgenstein und anderseits im Ernstfall dringend notwendig, damit die Feuerwehr einen Brand löschen kann.“ Das Thema geht daher in Einzelfällen einher mit einer aufwändigen Prüfung und Abstimmung auch mit den betroffenen Grundstückseigentümern.


 

„Win-Win“-Situation bei der Zisterne auf dem Gillerberg

Aus diesem Grund war der Stadtverwaltung im Hinblick auf die Anforderung für das Bauvorhaben auf dem etwas abgelegenen Gillerberg wichtig, mit dem Bauherrn der ehemaligen „Liftschänke“ gemeinsam eine tragfähige Lösung zu finden. Das ist dank der sehr guten Zusammenarbeit mit dem für den Bau Verantwortlichen Jan Strackbein gelungen. Das Löschwasser in der Zisterne kann die Feuerwehr auch für Brände in Lützel und die Ginsberger Heide nutzen. Solche Zisternen sind zwar teuer, aber haben gegenüber vielen offenen Gewässern den Vorteil, dass sie jahreszeitenunabhängig immer gefüllt sind.

„Im Brandschutzbedarfsplan, der in Hilchenbach 2022 neu aufgestellt und damit sehr aktuell ist, kann man lesen, wo die Löschwasserversorgung in Hilchenbach gewährleistet ist und wo es schwieriger ist“, so Horst Limper und Karsten Lewitz. Ihr Fazit für das Hilchenbacher Stadtgebiet fällt sehr beruhigend für die Bevölkerung aus: „Aber keine Angst, wenn es in abgelegenen Bereichen brennt, können wir mit unseren Feuerwehrfahrzeugen und zusätzlich mit Fassanhängern einiger Landwirte, die die Arbeit der Feuerwehr unterstützen, auch dort löschen!“

Der Brandschutzbedarfsplan ist im Internet-Auftritt der Stadt Hilchenbach unter www.hilchenbach.de veröffentlicht und damit jederzeit öffentlich und einzusehen.

Weiterführende Zusatzinformationen:

Nach § 3 Absatz 2 des Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) haben die Gemeinden für eine angemessene Löschwasserversorgung zu sorgen. Was eine angemessene Löschwasserversorgung ist, wird allgemein, auch durch Rechtsprechung anerkannt, im "Arbeitsblatt W 405 des Deutschen Vereins des Gas- und Wasserfaches e.V." festgelegt. In diesem Datenblatt wird je nach Klassifizierung des Baugebiets und der Art der Bebauung festgelegt, welche Menge an Löschwasser für eine Brandbekämdpfung zur Verfügung stehen muss. In der Regel geht es hier um 48 m³ bis 96 m³ Wasser pro Stunde, welches dann für mindestens zwei Stunden verfügbar sein muss. Im Extremfall können es aber auch 192 m³ Wasser pro Stunde sein.

Kann die Stadt Hilchenbach eine Grundversorgung mit Löschwasser nicht nachweisen, ist sie in der Pflicht nachzuarbeiten. Dies war zum Beispiel im Gewerbegebiet Vodere Insbach notwendig, wo die Stadt Hilchenbach eine 100 m³ Löschwasserzisterne verbaut hat. Mit dem Volumen der Löschwasserzisterne und dem aus dem Hydrantennetz zur Verfügung stehenden Löschwassermenge ist die Grundversorgung auch dort gewährleistet.

Es gibt aber auch Fälle, in denen der Kreis Siegen-Wittgenstein eine über die Grundversorgung hinausgehende Löschwassermenge bestimmt. Diese dient dem Objektschutz und ist dann durch den Eigentümer der Baumaßnahme zu tragen.

Aktuelles Beispiel für Hilchenbach ist der Bereich um die ehemalige Liftschänke. Hier wird gerade Baurecht geschaffen. Damit ist die Stadt Hilchenbach verpflichtet nach Art der Bebauung mindestens 48 m³ Wasser die Stunde zur Verfügung zu stellen. Der Kreis hat vom Bauherrn aber einen Objektschutz in Höhe von 96 m³ Wasser die Stunde gefordert. Da weder die Stadt Hilchenbach an diesem Standort die Grundversorgung gewährleisten konnte, noch der Bauher nachweisen konnte woher die zusätzlich geforderte Löschwassermenge kommen soll ist ein Gemeinschaftsprojekt entstanden. Bauherr Jan Strackbein und die Stadt Hilchenbach haben gemeinsam bewirkt, dass eine Löschwasserzisterne mit einem Volumen von 250 m³ Wasser im Bereich der ehemaligen Liftschänke verbaut wurde.

In den Waldgebieten ist eine Löschwasserversorgung nicht gewährleistet, da kein Trinkwassernetz dort verbaut ist. Da auch keine Bebauung vorhanden ist besteht auch für die Stadt Hilchenbach keine Verpflichtung zur Grundversorgung mit Löschwasser. Dennoch hat die Stadt Hilchenbach zwischenzeitlich Feuerwehrfahrzeuge in den Einheiten Helberhausen und Lützel speziell für die Waldbrandbekämpfung ausgerüstet. Außerdem wurde hier in Zusammenarbeit mit der Feuerwehr und einigen Landwirten erreicht, dass diese vorhandene Fassanhänger im Einsatzfall zur Verfügung stellen. Diese Fassanhänger wurden für einen Gebrauch durch die Feuerwehr umgerüstet und die Landwirte bringen damit Löschwasser im Pendelverkehr auch in entlegene Waldgebiete. Für diese besondere Unterstützung ist die Stadt Hilchenbach sehr dankbar.

22.05.2023