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Tierschutz in der Landesverfassung und im Grundgesetz
Eine Stiftung für Natur- und Tierschutz in Hilchenbach
Aktuell wird dies belegt durch zwei bedeutende politische Entscheidungen: Der nordrhein-westfälischen Landtag hat im Juni 2001 mit Zustimmung aller Parteien den Tierschutz als Staatsziel in die Landesverfassung aufgenommen. Im Artikel 29 heißt es nun: "Die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere stehen unter dem Schutz des Landes, der Gemeinden und Gemeindeverbände." Im Artikel 7 wurde Verantwortung für Tiere als Erziehungsziel für die Jugend aufgenommen. NRW hat damit als 11. Bundesland den Tierschutz in die Verfassung aufgenommen und gleichzeitig auch den Deutschen Bundestag aufgefordert, den Tierschutz im Grundgesetz zu verankern.
Dies ist im Jahre 2002 geschehen, indem Bundestag und Bundesrat mit großer Mehrheit beschlossen haben, Artikel 20a um drei Worte zu ergänzen. Danach schützt der Staat die natürlichen Lebensgrundlagen "und die Tiere". Deutschland hat als erster Staat der EU Tierschutz zum Staatsziel erklärt.
Entscheidungen im Sinne von Carl Kraemer und gleichzeitig Beschlüsse, die ohne seine Initiative und sein Schaffen vielleicht nicht möglich geworden wären.
Tierschutz in Hilchenbach
Neben diesen wichtigen politischen Aussagen zählt im Tierschutz aber vor allem die praktische Tat. Diese steht auch beim Tierschutzverein Hilchenbach (und Umgebung) e. V. an erster Stelle.
Im Gedenken an Carl Kraemer (Zitat: "Schützt und pflegt die Tiere. Dafür tue jeder sein Bestes!") setzen sich mehr als 300 Mitglieder des Vereins im Raum Siegerland, Wittgenstein und Olpe für den Schutz der "manchmal gar nicht so stummen Kreatur" ein.